Aufsichtsbehörden kritisieren Auftritt eines selbst ernannten Geistheilers im Sender "Telemedial"
Wien/Ludwigsburg - Der umstrittene TV-Unternehmer Thomas Hornauer, einst Chef des Senders BTV4U in Ludwigsburg, hat erneut Ärger mit den Aufsichtsbehörden bekommen und eine Rüge für seinen neuen Kanal "Telemedial" erhalten.
Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die österreichische Medienaufsichtsbehörde Komm Austria den Esoterik-Sender, der von Hornauer in Ludwigsburg und Wien betrieben wird, für den Auftritt eines vermeintlichen Heilers gerügt, der bei dem Sender Krankheiten der Anrufer mit Engeln kurieren wollte. Wie ein Sprecher der Aufsichtsbehörde in Wien sagte, hätten die Praktiken des selbst ernannten Geistheilers gegen das Privatfernsehgesetz verstoßen. Die Entscheidung muss nun in dem auch in Deutschland zu empfangenden Sender vorgelesen werden, sobald sie rechtskräftig ist.
In der Anfang August 2007 ausgestrahlten Sendung habe der Berater Walter von Berg den Eindruck erweckt, dass seine Behandlung mit "Engelenergien" eine schulmedizinische Betreuung ersetzen könne, kritisierte die Behörde. Damit würden gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen gefördert. So soll der Mann einer Anruferin mit Verdauungsproblemen gesagt haben: "Wir sind im Darm und arbeiten einen neuen Darm ein."
Hornauer hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt - unter anderem wurde er bundesweit bekannt, als er vor seinen Mitarbeitern einen Motivationstanz auf den Tischen zeigte. Ende 2004 hatte die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) in Stuttgart die Lizenz für BTV4U nicht mehr verlängert, weil Hornauer gegen Vorgaben verstoßen hatte. Der TV-Mann aus Plüderhausen hatte gegen den Lizenzentzug erfolglos geklagt.
In der Folgezeit gründete er den Mediendienst Primetime, aus dem schließlich der Sender Telemedial hervorging, mit dem Hornauer Lebenshilfe anbieten will. Die Zulassung dafür erhielt er in Österreich, das Programm ist aber auch in Deutschland empfangbar. Erst in der vergangenen Woche hatte es eine Programmbeschwerde gegen Hornauer gegeben.
Aus den StN vom 2. April 2008