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Gesetzeslücke rettet Muttertag

Blumenläden in vielen Städten geöffnet

Foto: dpa

Heidelberg - Sonderregelung im Blumenstreit: In fast 200 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen Blumenläden am Muttertag öffnen - obwohl das Gesetz den Verkauf am Pfingstsonntag eigentlich verbietet. Die Kommunen haben allerdings eine Gesetzeslücke entdeckt. Denn Ausnahmen gelten bei „Ausflugsorten, Kur- und Erholungsgebieten“ - wie zum Beispiel Heidelberg, wo an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr - auch am Pfingstsonntag - unter anderem Reisebedarf verkaufen dürften, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte.

„Zum Reisebedarf zählen nach der gesetzlichen Definition auch Schnittblumen.“ Am Pfingstsonntag könnten nun Läden öffnen, deren Sortiment ausschließlich oder zu mindestens 50 Prozent aus Schnittblumen besteht, heißt es in der Mitteilung.

Wie viele Gemeinden in Baden-Württemberg diese Sonderregelung in Anspruch nehmen, konnte das Sozialministerium nicht mitteilen. Die insgesamt fast 200 Kommunen, die zu den Ausflugsorten, Kur- und Erholungsgebieten zählen, sind allerdings in einer Anlage der Ladenschlussverordnung aufgeführt.

Da der Muttertag traditionell am zweiten Sonntag im Mai gefeiert wird, fällt er in diesem Jahr am 11. Mai auf den Pfingstsonntag. An diesem Tag verbietet das neue Ladenschlussgesetz in Baden-Württemberg aber auch den Verkauf von Backwaren und Blumen. Die CDU/FDP-Landesregierung will Bürger mit Plakaten, Radiospots und Anzeigen ermuntern, Blumen für den Muttertag bereits am Freitag oder Samstag zu kaufen.

Weitere Informationen im Internet:
www.wedebruch.de
 

dpa/lsw

11.04.2008 - aktualisiert: 11.04.2008 17:34 Uhr

 



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