Waiblingen – Im Streit um den Verkauf von Blumen am Muttertag wehren sich immer mehr Städte gegen das Verkaufsverbot des Landes. Nun geht auch Waiblingen als erste Stadt der Region unter die Rebellen.
Waiblingen beschloss, es Friedrichshafen, Bretten im Kreis Karlsruhe und Gottmadingen im Kreis Konstanz gleichzutun und die Blumenläden am Pfingstsonntag – der zugleich Muttertag ist – offen zu lassen. "Wir werden es genehmigen, dass Blumen, Bäcker- und Konditorwaren sowie Frischmilch am Sonntag, 11. Mai 2008, für die Dauer von drei Stunden verkauft werden dürfen", erläuterte Waiblingens Erster Bürgermeister Martin Staab. "Die Stadt Bretten hat es vorgemacht, Waiblingen wird es auch so handhaben."
Staab verwies auf die Gefahr, dass Tankstellen "palettenweise beim Holländer" frische Blumen kaufen und anbieten – ein Nachteil für die Waiblinger Blumengeschäfte. Die Stadt beruft sich auf Paragraf 11 des Ladenöffnungsgesetzes, wonach Kommunen befristete Ausnahmen vom Öffnungsverbot an Feiertagen erteilen können.
Unterstützung signalisierte Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP). Er hob in einem Schreiben an die Waiblinger Firma Blumen-Winkler hervor, dass die Städte "je nach den örtlichen Verhältnissen in eigener Regie entscheiden sollten". Dies werde freilich in der Landesregierung "nicht durchgängig so gesehen". Das zuständige Sozialministerium argumentiert, das Gesetz lasse den Verkauf von Blumen in Blumenläden am Pfingstsonntag nicht zu.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe forderte den Brettener Gemeinderat auf, den Beschluss zur Öffnung der Blumenläden am Pfingstsonntag zurückzunehmen. Aus den Unterlagen lasse sich kein dringendes öffentliches Interesse zum Blumenverkauf am Pfingstsonntag ableiten, hieß es. Sollte die Stadt ohne gerichtliche Klärung auf ihren Ratsbeschluss beharren, kann ihn das Regierungspräsidium kippen.
In Stuttgart ist bisher nicht geplant, das Verkaufsverbot zu kippen.