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Hartz IV-Empfänger

Bundesrechnungshof rügt Mängel

STN ExklusivStuttgart/Berlin - Der Bundesrechnungshof rügt schwere Mängel bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. In dem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestages heißt es: „Auch drei Jahre nach dem Hartz-IV-Start müssten Betroffene im Schnitt noch immer neun Wochen auf ihren ersten Termin bei einem Arbeitsvermittler warten.“ Eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung liege durchschnittlich erst nach 16 Wochen vor. Zudem nutze sie den Betroffenen in der Regel wenig, weil sie häufig viel zu allgemein gehalten sei. Mit Langzeitarbeitslosen würden im Schnitt nur 3,2 Gespräche im Jahr geführt. So lasse sich der Eingliederungsprozess ins Erwerbsleben nicht steuern, urteilen die Experten des Bundesrechnungshofes in dem Bericht, der unserer Zeitung vorliegt.

In dem Report heißt es weiter: Bei zwei Dritteln der geprüften Ein-Euro-Jobs „war zumindest eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt“. Zumeist wurde gegen das Gebot verstoßen, dass Ein-Euro-Jobs keine reguläre Beschäftigung ersetzen dürfen. Das Gegenteil sei vielfach der Fall gewesen: „Es sollten Arbeitskräfte eingespart oder ein haushaltspolitischer Personalmangel ausgeglichen werden.“ Die Prüfer prangern aber nicht nur die „Mitnahme von Fördermitteln“ an. Häufig, so das Urteil, verpufften die Maßnahmen schlicht: „Für drei von vier geförderten Hilfebedürftigen blieben“ die Ein-Euro-Jobs „weitgehend wirkungslos, da keine messbaren Integrationsfortschritte vorlagen.“ Die Missstände treten im Übrigen unabhängig davon auf, ob die Langzeitarbeitslosen von Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam oder nur von den Kommunen betreut werden.

Angesichts der „erschütternd schwachen Ergebnisse“ bei der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof fordert FDP-Haushaltsexpertin Ulrike Flach: „Das ganze System der Vermittlungsmaßnahmen gehört auf den Prüfstand. Hier wird Geld zum Fenster herausgeworfen, ohne dass für die Arbeitslosen eine gute Vermittlungsarbeit geleistet wird.“ Ursache für die Missstände sei zudem, dass die Länder nur die Rechtsaufsicht hätten, aber nicht prüften, ob die Verwaltungen auch wirtschaftlich und zweckmäßig handeln.
 


StN

08.05.2008 - aktualisiert: 08.05.2008 17:03 Uhr

 



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