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Hintergrund

Gaststätten in 14 Bundesländern rauchfrei

Foto: AP

Karlsruhe - Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in fast allen Bundesländern. Mit Ausnahme Thüringens - hier treten die Regelungen kommenden Juli in Kraft - ist Rauchen unter anderem in Behörden verboten. Gaststätten müssen bislang in 14 Ländern rauchfrei sein. Die meisten Länder erlauben allerdings separate Raucherzimmer. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen darf in Kneipen und Restaurants bis Ende Juni noch gequalmt werden.

NIEDERSACHSEN, seit August 2007: In Restaurants, Kneipen und Diskotheken ist Rauchen nur in abgetrennten Räumen erlaubt.

BADEN-WÜRTTEMBERG, seit August 2007: Gaststätten müssen rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Für Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte und Außengastronomie wie Biergärten sind vom Rauchverbot ausgenommen.

HESSEN, seit Oktober 2007: In Gaststätten und Diskotheken darf nur in Nebenräumen geraucht werden. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht.

BAYERN, seit Januar 2008: Für die Gastronomie gilt ein Totalverbot. Ausnahmen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Nach der CSU-Schlappe bei den Kommunalwahlen im März 2008 weichte die Regierung das Gesetz allerdings auf. In vorübergehend aufgestellten Festzelten darf zunächst wieder geraucht werden.

BERLIN, seit Januar 2008: In Restaurants und Kneipen darf in extra Raucherräumen gequalmt werden. Für Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, gilt die Ausnahme nicht.

BRANDENBURG, seit Januar 2008: In Diskotheken gilt ein totales Rauchverbot. Gaststätten dürfen für Raucher einen abgetrennten Nebenraum anbieten.

BREMEN, seit Januar 2008: In Gaststätten und Diskotheken ist Rauchen verboten, separate Raucherräume sind aber erlaubt. In vorübergehend aufgestellten Festzelten darf gequalmt werden. Für traditionelle Veranstaltungen wie der Schaffermahlzeit sind Ausnahmen möglich.

HAMBURG, seit Januar 2008: Qualmen ist in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in Raucherräumen erlaubt. In Festzelten für zeitlich befristete Veranstaltungen müssen alle den blauen Dunst ertragen.

SACHSEN-ANHALT, seit Januar 2008: Gaststätten können einen Raucherraum einrichten. Diskotheken müssen komplett rauchfrei sein.

SCHLESWIG-HOLSTEIN, seit Januar 2008: In Gaststätten und Diskotheken darf nur in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN, seit Januar 2008: Tabakqualm ist in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Bei Festzelten können Ausnahmen vom Verbot erwirkt werden.

SACHSEN, seit Februar 2008: In Gaststätten darf nur in extra Räumen geraucht werden. In inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf nach einem Urteil vorläufig wieder gequalmt werden. In Discos sind Raucherräume nicht erlaubt. Für Festzelte gibt es kein Rauchverbot.

RHEINLAND-PFALZ, seit 15. Februar 2008: In Gaststätten und Discos können Nebenräume als Raucherräume deklariert werden. Kneipenbesitzer haben im Eilverfahren erreicht, dass das Rauchverbot für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig ausgesetzt wird.

SAARLAND, seit 15. Februar 2008: In inhabergeführten Kneipen ist das Rauchen erlaubt. Sonst darf in der Gastronomie (auch in Diskotheken) nur in abgetrennten Nebenräumen gequalmt werden. In vorübergehend betriebenen Festzelten ist Rauchen gestattet. In Wasserpfeifen-Cafés ist Rauchen nach einem Urteil zunächst wieder erlaubt.
 

dpa/lsw

11.06.2008 - aktualisiert: 05.02.2009 17:02 Uhr

 



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