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Zur Rettung der Jobcenter

Grundgesetz soll geändert werden

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Bund und Länder nach langem Streit einig
 

Berlin - Bund und Länder wollen das Grundgesetz ändern, um das jetzige Modell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu retten. Darauf einigten sich die Sozialminister am Montag bei einer Sonderkonferenz in Berlin. Damit bleibe es bei der "Hilfe aus einer Hand" für Hartz-IV-Empfänger, sagte Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU). Bundesminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem "großen Durchbruch".

Zuvor hatten Bund und Länder monatelang gestritten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das jetzige Modell zur Verwaltung der Jobcenter gegen das Grundgesetz verstoße. Statt die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auseinander zu dividieren, soll nun die Verfassung angepasst werden. "Die Trennung der Aufgaben ist vom Tisch", sagte Wersich.

Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sei nur die Mischverwaltung sinnvoll, sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD). "Das ist die günstigste Konstruktion für den Bürger." Die Länderminister stimmten mit 16 zu null Stimmen für den Kompromiss. Nun sind in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Scholz sagte, das Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Der Bundesminister hatte eine Verfassungsänderung bisher abgelehnt. Nun zeigte er sich aber zufrieden. "Ich bin sehr begeistert", sagte er. Er sei nur deswegen dagegen gewesen, weil er befürchtet habe, dass auf eine Verfassungsänderung Sonderwünsche draufgesattelt würden. Nun hätten aber alle Länder bestätigt, dass sie nur den Status Quo erhalten wollten. Damit soll auch das Optionsmodell erhalten bleiben, wonach einige Kommunen die Betreuung der Arbeitslosen alleine in die Hand nehmen.

In den ARGEn soll die Zusammenarbeit der Partner verbessert werden, wie der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte. Sie sei bisher nicht besonders erfolgreich. Künftig sollten sich die Kompetenzen von Bundesagentur und kommunaler Sozialverwaltung besser ergänzen. Noch am Wochenende hatte BA-Chef Frank-Jürgen Weise beklagt, die Zusammenarbeit sei eine Katastrophe.

Die Minister wollen den Beschluss auch als Signal an die Beschäftigten in den Jobcentern verstanden wissen. Denn wegen der Rechtsunsicherheit nach dem Urteil Ende letzten Jahres seien bereits gute Kräfte abgewandert, hieß es. Scholz sagte, er werde in Verhandlungen mit den Haushaltspolitikern versuchen, für die 11.000 bislang befristeten Beschäftigungsverhältnisse "Verbesserungen" zu erzielen.

Insgesamt gibt es rund 5,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger.
 

AP

14.07.2008 - aktualisiert: 14.07.2008 17:34 Uhr

 



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