Aufregung in der Scheidungsrepublik Deutschland: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein erstes Urteil zum neuen Unterhaltsrecht gefällt. Hunderttausende von getrennt lebenden Paaren werden sich darüber beugen. Wieviel muss ich künftig zahlen? Wieviel kann ich noch bekommen?
Von Rainer Wehaus Wenn die Liebe stirbt, geht es oft nur noch ums Geld. In der Sache ist das Urteil unspektakulär. Dass eine geschiedene Mutter mit relativ kleinen Kindern nicht Vollzeit arbeiten muss, auch wenn die Kinder ganztags betreut sind, ist gängige Rechtsprechung. Zwar müssen solche Mütter nach dem neuen Recht früher und länger wieder arbeiten. Aber eben nicht den ganzen Tag. Zumindest solange nicht, bis die Kinder 12 oder 14 Jahre alt sind. Die zahlenden Väter mögen das ungerecht finden. Doch auch sie möchten vermutlich nicht nach einem langen Arbeitstag noch zuhause alleine den Haushalt machen, die Kinder zur Musikschule fahren und sie abends noch ins Bett bringen. So etwas geht an die Substanz. Kinder anständig großziehen - das macht man nicht so nebenbei.
Neu und gut an dem Urteil ist, dass sich die Gerichte nun wieder auf Leitlinien für eine möglichst einheitliche Rechtsprechung verständigen dürfen. Derzeit herrscht ein ziemliches Chaos. Das neue Recht hat neue Unsicherheit und noch mehr Unfrieden geschaffen. Wenn aber zwei sich streiten, freut sich einer ganz gewiss nicht: das Kind.
17.07.2008 - aktualisiert: 18.07.2008 11:35 Uhr
Lesermeinungen
21.07.2008 21:12 Autor: Gerhard Gold
Es ist gut, dass der BGH auffordert, das schnell gestrickte Gesetz in der Rechtsprechung den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.
Kinder brauchen Zeit, sie sind durch Trennungen stark belastet, sie einfach in eine Betreuung abzugeben und die Zeit dann als Vollzeitjob zu nutzen, wird bei den Müttern dazu führen, dass die Kinder weiter vernachlässigt werden.
Die Einzelfälle müssen in ihrer jeweiligen Situation betrachtet und beurteilt werden.
Warum geht es eigentlich immer gegen die Mütter, sollen doch die Väter die Aufgabe der Übernahme der Kinder übernehmen. Vielleicht werden dann die Kommentare etwas solider ausfallen.
21.07.2008 07:30 Autor: A. K.
Es ist schon komisch: Die in Deutschland in vielen Bereichen gezahlten Hungerlöhne reichen nicht mehr aus, dass ein Alleinverdiener eine Familie unterhalten kann. Selbst wenn viele Eltern es anders wollen - sie müssen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder Anderen anvertrauen weil beide arbeiten müssen um über die Runden zu kommen. Unser aller Übermutter von der Leyen wird (deshalb?) nicht müde, Eltern in Vollzeitjobs über den grünen Klee zu loben und die Betreuung und damit auch die Erziehung in der Kinderkrippe als DAS NOVUM der "Kinderaufzucht" zu favorisieren. Angeblich profitieren Kinder aus Familien, in denen es nur einen Alleinverdiener gibt nicht davon, dass die Mama die ersten Jahre zu Hause geblieben ist.
Aber!!! Wenn die Ehe scheitert kann dem erziehenden Elternteil (meist der Mutter) ein Vollzeitjob nicht zugemutet werden! Wie der Vater in dem Fall das Geld für den Unterhalt aufbringt interessiert dann plötzlich niemanden mehr.
Weshalb wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Wir leben in einer derart verlogenen Repuplik dass es einem schlecht werden kann.
19.07.2008 21:10 Autor: Jürgen Beck
Es war ja eigentlich klar, daß in unserem Land - in dem Mütter das Allerheiligste sind das es gibt - ein Gesetz welches Unterhaltszahler etwas mehr entlasten und Unterhaltsempfänger mehr Eigenverantwortung abverlangt durch ein höchst richterliches Urteil zu Gunsten alleinerziehender Mütter so gut wie völlig ausgehöhlt wurde. Die Begründung, daß Mütter nach einem "anstrengenden" Voll- oder gar Zeilzeitjob bei Vollbetreuung des Kindes in dieser Zeit ja schließlich noch Erziehungsarbeit leisten müssten, die schließlich nicht weniger anstrengend sei. Und das sei den armen Müttern eben nicht zuzumuten. Ich muss sagen: Mir kommen gleich die Tränen.....Andererseits haben Richter und Gerichte aber keinerlei Skrupel einen Vater, der z.B. in seinen Vollzeitjob in der Produktion nicht genug verdient um den vollen Unterhalt leisten zu können zu einem Zweit- oder Nebenjob zu verdonnern nur damit der Unterhalt an die EX gewährleistet ist. Ob der Vater dadurch kaum noch Zeit zur Erholung hat und sich dabei seine Gesundheit ruiniert interessiert die Richter nicht im geringsten. Somit ist das neue Gesetz das Papier nicht wert auf dem es geschrieben steht. Es bleibt also alles beim alten: Getrennte Väter waren, sind und bleiben die Zahlesel der Nation. Mütter können sich also auch weiterhin die Hände reiben. Sie dürfen sich auch weiterhin der ach so anstrengenden Kindererziehung widmen und die Hand in Empfängerhaltung gegen den Ex-Mann ausstrecken. Wenn also gleich wieder 1000 Ausnahmen und Härtefallregelungen das neue Gesetz zu einem großen Witz degradieren, dann kann man es gleich wieder abschaffen. Typisch Deutschland eben!