Uniformierungsverbot soll ergänzt werden Foto: dpa
Versammlungsleiter müssen Kundgebungen früher anmelden und mit Namen dafür einstehen – Kein Schutz bestimmter Gedenkstätten geplant
Stuttgart – Um gewalttätige Ausschreitungen auf Demonstrationen zu verhindern, will Baden-Württembergs CDU-FDP-Landesregierung das Versammlungsrecht im Land verschärfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums hat die CDU-Fraktion im Landtag nach Informationen unserer Zeitung am Dienstag gebilligt. Demnach müssen voraussichtlich ab 2009 Veranstaltungen unter freiem Himmel spätestens drei Tage vorher bei den örtlichen Behörden angemeldet werden. Bislang waren es zwei Tage. Zudem wird den Ordnungsämtern das Recht eingeräumt, den Versammlungsleiter oder einzelne Ordner abzulehnen, wenn diese zum Beispiel wegen Volksverhetzung, Landfriedensbruch oder Körperverletzung vorbestraft sind. Darüber hinaus muss jede Ankündigung einer Kundgebung künftig mit dem Namen des Versammlungsleiters versehen sein.
Des weiteren soll das bereits bestehende Uniformierungsverbot ergänzt werden durch ein Verbot paramilitärischen Auftretens. Gedacht wird dabei an Neonazis mit Springerstiefeln und Bomberjacken sowie an militant und einheitlich gekleidete Linksradikale.
An zwei Gedenktagen für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sollen zudem im Land Kundgebungen von Neonazis leichter beschränkt oder verboten werden können, und zwar am 9. November (Reichspogromnacht) sowie am 27. Januar (Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz). Die 51 Gedenkorte im Land, die an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern, werden nicht speziell geschützt, da keiner dieser Orte von überregionaler Bedeutung ist. Sollte allerdings einer dieser Orte doch noch zum Wallfahrtsort von Neonazis werden, ermächtigt das neue Gesetz das Innenministerium, dies mit einer einfachen Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Parlaments zu unterbinden.