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Patentanwalt

Innovationen schützen

Foto: dpa

Anspruchsvolle Ausbildung: Patentanwälte brauchen auch technisches Wissen
 

Stuttgart - Patentanwälte haben viel zu tun, denn die deutschen Unternehmen gehören zu den innovativsten der Welt. Zu den erfindungsfreudigsten Branchen zählen traditionell die Elektrotechnik, der Fahrzeug- und Maschinenbau sowie, vor dem Hintergrund des weltweiten Klimawandels, seit einigen Jahren auch die Umwelttechnik. So wurden im Jahr 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) meist mit Unterstützung der Patentanwälte insgesamt 60.992 Patente (plus 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), 76.165 Marken (plus 5,3 Prozent) sowie 54.301 Geschmacksmuster (plus 6,4 Prozent) angemeldet.

Doch Erfolg ruft bekanntlich Neider, häufig aber auch Kriminelle auf den Plan, die Innovationen illegal kopieren und wirtschaftlich verwerten. So schätzt der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), dass allein seine Mitgliedsunternehmen im letzten Jahr einen Schaden von etwa sieben Milliarden Euro durch Produkt- und Markenpiraterie erlitten haben.

Wider die Produkt- und Markenpiraterie

"Patentanwälte sind im gewerblichen Rechtschutz tätig", erklärt Dr. Eugen Popp, Präsident der Patentanwaltskammer in München. Mit ihrer Arbeit schützen sie schöpferische Leistungen wie technische Erfindungen, Marken, Design, Sorten und Software. Dazu gehört nicht nur die Unterstützung der Erfinder bei der Anmeldung von Patenten, sondern auch die anwaltliche Vertretung bei Gerichtsverfahren, wenn Schutzrechte verletzt werden. "Patentanwälte sind ein Organ der Rechtspflege wie Rechtsanwälte", so Popp. "Die Berufsaussichten sind sehr positiv."

In Deutschland gibt es momentan etwa 2700 Patentanwälte. "Die Marktsättigung halte ich bei 3500 Patentanwälten für erreicht. Davon sind wir aber in Deutschland noch weit entfernt", meint der Kammerpräsident. Die Anforderungen in diesem Beruf sind hoch. Der Weg bis zur Zulassung als Patentanwalt ist lange und steinig. "Wir erwarten von Patentanwälten ein hohes theoretisches Abstraktionsvermögen", so Popp. Etwa 65 Prozent aller Patentanwälte hätten promoviert.

"Patentanwälte müssen über exzellente technische und juristische Kenntnisse verfügen und darüber hinaus auch sehr gut mit der deutschen Sprache umgehen können", bestätigt Dr. Martina Winter von der Kanzlei WinterLewandowsky in Winnenden. "Hinzu kommt, dass man auch in der Lage sein sollte, betriebwirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und zu bewerten", meint Winter, die promovierte Diplomchemikerin ist.

Dementsprechend umfassend und anspruchsvoll ist die Ausbildung. Sie setzt den erfolgreichen Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums an einer Universität voraus. Wer "nur" einen Fachhochschulabschluss vorweisen kann, muss in der Regel acht bis zehn Jahre als Sachbearbeiter auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig gewesen sein, bevor er vom DPMA überhaupt zur Ausbildung zugelassen wird. Universitätsabsolventen müssen vor Antritt der Ausbildung darüber hinaus ein Jahr technisch oder naturwissenschaftlich gearbeitet haben, wobei Tätigkeiten während der Promotion angerechnet werden können.

Die Ausbildung selbst geht über fast drei Jahre. Der Ingenieur oder Naturwissenschaftler wird mindestens 26 Monate bei einem freiberuflichen Patentanwalt oder Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens ausgebildet. Danach ist eine zweimonatige Tätigkeit beim DPMA in München vorgesehen. Anschließend hat der Kandidat oder die Kandidatin noch sechs Monate beim Bundespatentgericht abzuleisten. Die Ausbildung vermittelt umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des deutschen gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrechts sowie des Rechts der Arbeitnehmererfindungen.

Parallel dazu muss jeder Kandidat seit Ende der 90er Jahre ausbildungsbegleitend ein Fernstudium des allgemeinen Rechts für Patentanwälte an der Fernuniversität Hagen absolvieren - und erfolgreich bestehen. Im Rahmen dieses Fernstudiums erwerben die Studenten grundlegende Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, Verfahrensrecht, öffentlichen Recht und weiteren Rechtsgebieten. "Dieses Fernstudium halte ich für sehr wichtig. Denn Naturwissenschaftler und Techniker lernen dabei grundlegendes juristisches Denken, das man für die Betreuung von Mandanten einfach braucht", betont Patentanwältin Winter.

Keine Konkurrenz im Patentrechtlichen Verfahren

Wer diese anspruchsvolle Ausbildung durchhält, wird vom DPMA schließlich zur Prüfung zugelassen. Sie besteht aus zwei schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Wird sie bestanden, ist der Weg zur Zulassung durch den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes frei. Immer mehr patentrechtliche Verfahren finden zudem vor dem Europäischen Patentamt statt. Wer hier im Auftrag seiner Mandanten auftreten will, muss vorher eine Europäische Eignungsprüfung mit vier schriftlichen Klausuren bestehen.

Ist Patentanwalt ein Eliteberuf? Diesen Begriff möchte Kammerpräsident Popp zwar nicht verwenden, der Begriff treffe aber auf jeden Beruf zu, "der so interdisziplinär angelegt ist wie unserer". Die Verdienstmöglichkeiten seien gut. Konkurrenz durch Rechtsanwälte, die sich in letzter Zeit häufiger auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisieren, fürchtet der Kammerpräsident nicht. "In unserem klassischen Arbeitsgebiet, dem Anmelden von Patenten und patentrechtlichen Verfahren, haben wir keine Konkurrenz. Nur wenig Wettbewerb gibt es im Markenrecht", sagt er selbstbewusst. Bundesweit gebe es nur etwa 250 Rechtsanwälte, die fundierte Erfahrungen im gewerblichen Rechtschutz hätten.

www.patentanwaltskammer.de
 

StZ/StN

16.08.2008 - aktualisiert: 17.08.2008 19:43 Uhr

 



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