Ludwigsburg - Der fristlos gekündigte Betriebsratschef der Bietigheimer Obi-Zentrale kann beim Baumarkt weiterarbeiten. Obi hatte dem Mann vorgeworfen, dass er zu Unrecht einen Sonderrabatt kassiert habe. Das Ludwigsburger Arbeitsgericht entschied am Freitag aber zugunsten des Betriebsrates.
Die juristische Auseinandersetzung erregte Aufmerksamkeit. Bei der Urteilsverkündung reichte der Große Sitzungssaal des Ludwigsburger Arbeitsgerichts wie schon beim Prozessauftakt vor drei Wochen gerade aus für die zahlreichen Prozessbeobachter. Unter ihnen waren einige Kollegen von Klaus Armbruster, dem Betriebsratsvorsitzenden des Bietigheimer Obi.
Seit Weihnachten vergangenen Jahres ist der gelernte Maler- und Lackiermeister freigestellt, der sich in dem Baumarkt bis zum Merchandisingbeauftragten hochgearbeitet hat. Seither streiten er und sein Arbeitgeber über zu Recht oder Unrecht addierte Nachlässe. Obi gewährte seinen Mitarbeitern vor Weihnachten einen Sonderrabatt von 50 Prozent auf Christbäume. Da Armbruster und seine Frau in derselben Niederlassung arbeiten, zählte der Mittvierziger die Prozente zusammen. Bevor er mit einem Baum für 24,99 Euro den Markt verließ, ohne zu zahlen, vergewisserte er sich telefonisch beim Marktleiter.
Der als Zeuge geladene 39-Jährige sagte aber vor Gericht: "Es war nicht vorgesehen, Rabatte zusammenzufassen." Auf dieser Position beharrten die Obi-Vertreter vor Gericht. Während Armbrusters Verteidiger keinen Schaden für den Baumarkt erkennen konnte: "Der Baum der Frau meines Mandanten blieb im Laden." Kein Stückchen hatten sich die streitenden Parteien während der Verhandlung angenähert.
Im Gegenteil: Das Klima scheint sich zwischen ihnen noch mehr verschlechtert zu haben. Denn Obi hat Armbruster verboten, für seine Betriebsratstätigkeit den Verkaufsraum zu betreten. Das hatte er seit seiner Freistellung regelmäßig getan. Die Gründe für das Verbot wollte die Obi-Zentrale mit Hinweis auf das laufende Arbeitsgerichtsverfahren nicht nennen.
Nun aber kann der Betriebsratschef am Montag seine Arbeit wieder aufnehmen. Die fristlose Kündigung ist nach dem Richterspruch vom Freitag hinfällig.