Drucken Versenden

Klage ist gescheitert

Antenne im Westen sendet weiter

Stuttgart - Die Klage eines Anwohners vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Mobilfunkanlage auf einem Gebäude an der Bismarckstraße 57 im Stuttgarter Westen war erfolglos. Der Mobilfunkmast darf stehenbleiben.

Der Mann, dem ein Nachbarhaus gehört, in dem er auch wohnt, hatte vor dem Verwaltungsgericht argumentiert, die Stadt hätte die Sendeanlage nicht vom geltenden Bebauungsplan befreien dürfen. Erstens sei das Rücksichtnahmegebot verletzt, zweitens mindere der Mobilfunkmast den Wert seines Hauses, drittens sei nicht auszuschließen, dass durch die Strahlung beispielsweise Menschen mit einem Herzschrittmacher oder in der Nähe arbeitende Dachdecker und Schornsteinfeger gefährdet werden.

Die Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes haben die Klage des Anwohners gegen die Stadt abgewiesen. Das hatte die Kammer bereits in der mündlichen Verhandlung am Dienstag durchscheinen lassen. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung sei nicht nachgewiesen, die Grenzwerte und Mindestabstände würden eingehalten. Eigentlich lässt der Bebauungsplan Gewerbe zwar nur im Erd- und Untergeschoss zu. Die Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt sei trotzdem rechtens, weil die Anlage als gewerbliche Nutzung weder Lärm, Geruch noch zusätzlichen Verkehr mit sich bringe. Die Wertminderung der Nachbargebäude müsse wegen des öffentlichen Interesses an flächendeckendem Mobilfunk hingenommen werden, so die Richter, die ihre Entscheidung auf Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts stützen.

Gegen die im Juli 2006 in Betrieb gegangene Anlage macht neben dem jetzt vor Gericht unterlegenen Anwohner auch die Bürgerinitiative "Der Mast muss weg" seit Jahren Front. Die Aktivisten sagen, die Strahlung könne negative Auswirkungen vor allem auf die Kinder der benachbarten Tagesstätte haben.
 

George Stavrakis

10.11.2008 - aktualisiert: 10.11.2008 17:47 Uhr

 



Anzeigen
 
 
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
ePaper
Für Abonnenten
Für Kaufinteressenten
» Abonnement
» StN Digital
» Einzelexemplar
» Infos
» Preise