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2000 Mitarbeiter betroffen

Stadt prüft Bankkonten von Beschäftigten

Foto: Piechowski/Montage: Lange

Stuttgart - Die Landeshauptstadt hat 2008 Privatkontonummern von 2000 Mitarbeitern mit 5,8 Millionen Buchungen auf Lieferantenkonten verglichen. Die Betroffenen erfuhren davon nichts. Die Personalvertretung spricht von einem Datenschutzskandal.

 
 


Mit dem Suchlauf wollte das Rechnungsprüfungsamt feststellen, ob sich hinter einem Lieferantenkonto womöglich tatsächlich das eines städtischen Mitarbeiters verbirgt. Der Abgleich Ende 2008 erbrachte aber keinerlei Übereinstimmung. Die überprüften Ämter hatten Aufträge im Wert von 200 Millionen Euro vergeben.

Die pauschale Überprüfung kompletter Ämter und Eigenbetriebe mit bis zu 830 Beschäftigten "ohne Anfangsverdacht" sei ein "eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz", verurteilt der Personalratsvorsitzende Uwe Theilen die Aktion. Theilen spricht von einem "Skandal", der an die Bahn AG erinnere. Diese hatte alle ihre 230.000 Beschäftigten in dieser Art überprüft. Politik und Arbeitnehmervertreter debattieren wegen der Affäre zurzeit über die Zukunft von Bahn-Chef Hartmut Mehdorn.

Der Leiter des Stuttgarter Rechnungsprüfungsamtes, Manfred Blumenschein, weißt den Vergleich von sich. Der Kontenabgleich werde von Wirtschaftsprüfer und Revisoren empfohlen und sei "in größeren Betrieben und Städten Standard". Wie die Rechnungsprüfer an die Kontodaten der Angestellten und Beamten gelangten ist ungeklärt. Womöglich, so Verwaltungsbürgermeister Klaus-Peter Murawski (Grüne), habe die Datenverarbeitungsstelle "direkt geliefert".

"Mir ist im Land bisher kein vergleichbarer Fall bekannt geworden", sagt der Landes-Datenschutzbeauftragte Peter Zimmermann. Korruptionsbekämpfung sei ein wichtiges Anliegen, aber bei der vorliegenden Vollerhebung müsse man nach der Verhältnismäßigkeit fragen. Zimmermann will den Fall prüfen. OB Wolfgang Schuster (CDU) hat das Regierungspräsidium am Montag zudem um Aufklärung über die Rechtsgrundlage gebeten. Er will einer "Kultur des Misstrauens vorbeugen".
 

Konstantin Schwarz

09.02.2009 - aktualisiert: 09.02.2009 18:38 Uhr

 


Lesermeinungen
12.02.2009 22:22
Autor: Rainer Wolf

„Datenabgleich: Stadt will Zugriffsrechte neu regeln“: SN Nr. 35 vom 12.02.2009


Der Gehaltszahlung dienende Bankverbindungs- und Kontodaten von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gehören zu den Personalaktendaten, ganz gleich, ob sie in einer automatisierten oder nicht automatisierten Datei zusammengefasst werden.

Personalaktendaten sind nach dem Willen des Gesetzgebers vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen.
Ebenfalls von Gesetzes wegen dürfen Personalaktendaten ausschließlich für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet und verarbeitet werden, es sei denn, der Betroffene willigt in die anderweitige Verwendung ein.
Letztendlich behält das Gesetz den Zugang zur Personalakte ausschließlich Beschäftigten vor, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind und dies auch nur, soweit es zu Zwecken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft erforderlich ist.

Diese beamtenrechtlichen Grundsätze sind nach dem Landesdatenschutzgesetz auf die Datenverarbeitung bei allen Dienst- und Arbeitsverhältnissen der Gemeinden entsprechend anwendbar.
Nachdem davon abweichende Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen offensichtlich nicht existieren, war nicht nur das nunmehr (warum wohl?) zurückgenommene „Leserecht“, sondern auch die massenhafte Überprüfung ganzer Belegschaften ohne den leisesten Anfangsverdacht schlichtweg rechtswidrig.

Man darf gespannt sein, inwieweit die Stadt bei der beabsichtigten Neuregelung des Zugriffsrechts auf Personalaktendaten sich an die klaren und unmissverständlichen Vorgaben des Gesetzgebers halten wird.



 

12.02.2009 02:22
Autor: Wolfgang Steiger

Die Frage darf gestellt sein: Was wollen die Menschen in unserer Gesellschaft? Bestechung, Vetternwirtschaft und Filz oder die mit heutigen modernen Mitteln der Technologie mögliche Prüfung der Mitarbeiter? Ich finde es gut, dass solche Prüfungen stattfinden. In Zeiten, in denen die politischen Parteien den Profit-Maximierern und Abzocker-Konzernen in tiefer ehrentbietender Verneigung Tür und Tor geöffnet haben (Agenda 2010 und Deregulierung usw.), gleichzeitig Stellen und Personal zu Hauf abgebaut werden und dabei das Lohn-Niveau durch Billiglohn drastisch sinkt, sind viele Beschäftigte geradezu eingeladen zum Sich-Bereichern. Prüfungen dienen andererseits auch der Gewissheit: Die Geprüften haben eine Bescheinigung darüber, dass sie "sauber" sind. Viel besser und sinnvoller wäre natürlich eine Rückbesinnung der politisch Verantwortlichen auf eine Kultur der Arbeitgeber, welche ihre Arbeitsnehmer wieder gerecht bezahlen, sie wieder als Menschen schätzen, ihre Leistungen und Verdienste würdigen und sie von den von ihnen erwirtschafteten Firmenvermögen wieder profitieren zu lassen. Auf der Basis dieser Unternehmenskultur, die sich selbstverständlich auf den Öffentlichen Dienst übertragen lässt, könnten dann auch Prüfungen stattfinden, die besprochen sind. Leider ist dieser Pendelausschlag noch nicht so weit. Deshalb ist gegen Prüfungen nichts einzuwenden.

 

11.02.2009 20:26
Autor: Rainer Daeschler

Derartige Exzesse kommen ja bekanntlich immer scheibchenweise ans Tageslicht und es ist sicher spannend, was da noch kommt. Man kann sich an alles gewöhnen, vielleicht auch wenn Rathausmitarbeiter bei vertraulichen Gesprächen zukünftig anfangen im Büro das Radio laut anzumachen, oder den Wasserhahn rauschen zu lassen.

Inzwischen gehört es bei führenden Unternehmen zum guten Ton (siehe Volkswagen, Siemens, Telekom und Bahn) die Führung hat von alledem nichts gewusst. Auch daran hat man sich inzwischen gewöhnt.

 

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