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Haftstrafe für Wahrsagerin

Mit Hokuspokus 180.000 Euro erschwindelt

Stuttgart - Eine 35-jährige Wahrsagerin wurde am Landgerich Stuttgart zu Freiheitsstrafen wegen Betruges in besonders schwerem Fall verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie unter Vorspiegelung übernatürlicher Kräfte von drei Frauen rund 180.000 Euro erschwindelt.

"Sie haben einfach zu groß am Rad gedreht", sagte der Vorsitzende Richter Skujat zur Angeklagten bei der Urteilsbegründung - auch deshalb, weil die Mutter von vier minderjährigen Kindern nun erstmals ins Gefängnis muss. Bislang war die Kölnerin serbischer Staatsangehörigkeit bei anderen Gerichten immer mit Geldstrafen davon gekommen. Das komplizierte Urteil des Stuttgarter Landgerichts besteht aus zwei Einzelstrafen. Eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Gegen eine Kaution von 10000 Euro kann die Frau mit Künstlernamen "Maria" aus der Untersuchungshaft frei kommen.

"Skurrilitäten stellen die Rechtssprechung regelmäßig vor Schwierigkeiten", so Skujat in der Urteilsbegründung. Allerdings befasse sich das Gericht nicht mit übersinnlichen Erfolgen, sondern damit, dass die Angeklagte reale Handlungen versprochen, diese aber nicht vollzogen habe. "Das ist eindeutig Betrug, trotz Leichtgläubigkeit der Opfer." So habe es weder jugoslawische Priester gegeben, zu denen sie gebetet habe, noch Glaskugeln, nicht mal Kerzen habe sie angezündet.

Im ersten Fall hatte die Angeklagte einer in eine Lebenskrise geratenen 46-Jährigen Bauingenieurin Anfang 2006 glauben gemacht, sie habe böse Anteile in ihrem Körper. Gegen Zahlung von 5000 Euro könne sie unter anderem durch Gebete an jugoslawische Priester, die dann mit Strahlung auf sie einwirkten, davon befreit werden. Die Frau zahlte letztlich insgesamt 42.550 Euro.

Einer 42-jährigen Geschäftsfrau aus Waldenbuch, die Erziehungsprobleme mit ihrer Tochter hatte, entlockte sie insgesamt über 123.000 Euro. Zur Bezahlung der Forderungen kündigte das Opfer Lebensversicherungen und Ausbildungsversicherungen für die beiden Kinder und nahm ein Darlehen auf. Die Wahrsagerin hatte ihr weisgemacht, die Tochter sei vom Teufel besessen, durch Gebete könne sie helfen. Die Frau besorgte sogar reichlich Spirituosen zur Fluchbereinigung. Die Wahrsagerin habe dann den Schnaps an Weihnachten und Silvester konsumiert, so der Staatsanwalt.

Eine depressive, hochschwangere Friseurin aus Denkendorf zahlte insgesamt 17.000 Euro. Die Angeklagte mit dem Wahrsagerinnen-Gewerbeschein hatte ihr weisgemacht, sie sei mit einem Fluch belastet. Als ihr Baby kurz nach der Geburt starb, war sie vom Fluch überzeugt und zahlte weiter.

Strafmindernd für "Maria" , so das Gericht, habe sich die Leichtgläubigkeit der Opfer ausgewirkt, erschwerend hingegen, dass sie deren Existenzängste schamlos ausgenützt habe.
 

Bernd Heiden

18.03.2009 - aktualisiert: 18.03.2009 18:12 Uhr

 



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