Stuttgart - Es handelt sich um einen der größten Schläge gegen die internationale Kinderporno-Szene: 1000 Anzeigen allein in Deutschland, 9000 weltweit. Die Fahnder vergessen dabei nicht zu erwähnen, wem sie den Erfolg mit zu verdanken haben: Der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.
Bei Durchsuchungen wurden seit Mitte vergangenen Jahres im gesamten Bundesgebiet mehr als 500 Computer, 43.000 Datenträger und annähernd 800 Festplatten beschlagnahmt. Aus dem sichergestellten Material gingen deutschlandweit rund 1000 Ermittlungsverfahren hervor. Weitere 8000 Anzeigen leiteten die Internetfahnder des Stuttgarter Landeskriminalamts (LKA) über das Bundeskriminalamt in 91 Länder weiter, unter anderem nach Brasilien, Kanada, Moldawien, Neuseeland, Österreich, Schweiz und USA.
Dort gab es bereits die ersten Festnahmen. In einem Fall in Deutschland konnte der sexuelle Missbrauch von Kleinkindern durch die Ermittlungen beendet werden.
Da Kinderpornografie weltweit geächtet wird, klappt die Zusammenarbeit mit ausländischen Fahndern laut einem LKA-Sprecher auf diesem Gebiet sehr gut. Anders als bei der Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts, das nicht in jedem Land strafbar ist, ist die Rechtslage hier eindeutig. Entsprechend unproblematisch funktioniere die internationale Kooperation.
Viele der kinderpornografischen Darstellungen beinhalteten nach Angaben der Spezialeinheit "Arbeitsbereich Internet Recherche" nicht nur posierende Kinder, sondern auch "schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Kleinkindern." Zum Erfolg der Aktion trug eine speziell entwickelte Software bei. Sie ermöglicht die 24-Stunden-Überwachung von PCs. "Das ist zwar kein Allheilmittel, aber damit kann man einfacher und weitgehender überwachen", sagte der LKA-Sprecher. Die Software sucht gezielt nach einschlägigen Dateien.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat den Fahndern die Arbeit dabei entscheidend beeinflusst. Seit 1. Januar 2008 sind die Anbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungdaten verpflichtet. Auf Grund einer gesetzlich festgelegten Übergangszeit erfolgt die Speicherung im Wesentlichen aber erst seit 1. Januar 2009.
Deshalb konnten in dem Ermittlungsverfahren 377 weitere Anschlussinhaber nicht ermittelt werden, da einige Anbieter die Verbindungsdaten sofort wieder gelöscht hatten. "Hier zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar ist, um Straftaten im Internet verfolgen zu können", so die Meinung des LKA.
Die jetzt aufgedeckten Fälle hätten daher mit den von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplanten Verboten und Stop-Schildern für Kinderpornografie auf Internetseiten nicht verhindert werden können, ergänzte der Behördensprecher. "Das ist aber ein anderer wichtiger Baustein. Man muss dem Phänomen auf vielen Ebenen begegnen."
Auf Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie stehen in Deutschland drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe und in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft.
Um zu verhindern, dass die eigenen Kinder Opfer von Kinderhändler werden, rät die Polizei Eltern, den Nachwuchs von Chaträumen möglichst fernzuhalten. Diese werden gezielt von pädosexuellen Tätern genutzt. Filterprogramme können verhindern, dass Kinder selbst mit (Kinder-)pornografischem Material konfrontiert werden.