Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hat dem bekannten Erlebnislokal Pflaumenbaum verboten, künftig Alkohol auszuschenken. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat dieses Verbot jetzt bestätigt und einen Eilantrag der Gaststättenbetreiberin abgelehnt.
Das Verbot gilt ab sofort. Damit ist dem bei zahlreichen Nachtschwärmern beliebten Lokal, das immer wieder durch Alkoholexzesse junger Leute aufgefallen war, die Geschäftsgrundlage entzogen. Wie es weitergeht, ist unklar. Die Betreiberin will sich nicht äußern, weil es sich um ein schwebendes Verfahren handle. Das Hauptsacheverfahren, in dem um mehrere strikte Auflagen der Stadt gestritten wird, steht noch aus.
16-Jährige mit 2,2 Promille im BlutDas Ordnungsamt hat den Pflaumenbaum bereits seit geraumer Zeit im Visier. Bei mehreren Kontrollen waren Jugendliche mit Promillewerten von bis zu 2,2 festgestellt worden. Stadt und Polizei führen dies unter anderem auf die speziellen Angebote im Pflaumenbaum zurück.
So gab es beispielsweise All-inclusive-Trinkangebote, sogenanntes Flatrate- oder Koma-Saufen zum Billigtarif und Gratis-Alkohol für Geburtstagskinder. Erst im Januar dieses Jahres hatten Beamte ein 16-jähriges Mädchen aus dem Lokal gezogen - mit 2,2 Promille Alkohol im Blut.
Die Stadt hatte die Daumenschrauben bei der Betreiberin des Pflaumenbaums Schritt für Schritt angezogen. Erst wurden die All-inclusive-Trinkangebote und die alkoholischen 99-Cent-Getränke verboten, dann der Betrieb der Discoanlage.
Alkohol durfte nur noch zu handelsüblichen Preisen ausgeschenkt werden. Jetzt also das vom Gericht bestätigte Verbot des Alkoholausschanks. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts kommt zu dem Schluss, dass "der Betreiber unzuverlässig ist, weil er befürchten lasse, dass dem Alkoholmissbrauch Vorschub geleistet" werde.