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Bürgerbegehren von 2007 vor Gericht

Grüne: Entscheid über Tiefbahnhof

Foto: Kraufmann

Stuttgart - Die Grünen im Gemeinderat wollen beim Bahnprojekt Stuttgart 21 keine Zeit verlieren und ihr Wahlversprechen einlösen. Der neue Gemeinderat soll am 29.Juli den Weg zu einem Bürgerentscheid über den geplanten Tiefbahnhof ebnen. Dabei setzen die Grünen auch auf die bei Stuttgart 21 gespaltene SPD.

"Wir wollen den Bürgerentscheid. Dazu werden wir am 29. Juli die Stadtverwaltung beauftragen, eine juristisch wasserdichte Fragestellung zu finden", sagt die Grünen-Fraktionssprecherin Muhterem Aras. Der Entscheid solle noch in diesem Jahr stattfinden.

Parallel dazu wolle man, das "alle Kosten des Projekts offengelegt werden". Dann werde, prophezeit Aras, eine "enorme Kostenexplosion sichtbar". Der Bundesrechnungshof hat sie Ende 2008 prognostiziert. "Und der gilt nicht als grün angehaucht", so die Fraktionssprecherin.

Laut Bahn AG werden der neue Tief- und Flughafenbahnhof, ein innerstädtischer Tunnelring sowie der Streckenbau von Zuffenhausen bis Wendlingen 3,1 Milliarden Euro kosten. Von Wendlingen aus baut die Bahn eine neue Schnellfahrstrecke bis Ulm.

Die Projektpartner Bahn, Land und Stadt haben bei Stuttgart 21 nicht nur die 3,1 Milliarden Euro, sondern auch ein Kostenrisiko bis 1,4 Milliarden Euro abgesichert. Die Strecke Wendlingen-Ulm soll zwei Milliarden kosten, das Land zahlt 950 Millionen Euro, der Bund den Rest. Alle Finanzierungsverträge dazu haben Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Bahn-Vorstand Stefan Garber am 2.April in Stuttgart unterzeichnet.

In den Verträgen gibt es eine bis 31. Dezember 2009 wirksame Ausstiegsklausel, die neue Verhandlungen und eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, wenn die anhand der Entwurfspläne neu kalkulierten Kosten 4,4 Milliarden Euro übersteigen. "Die Klausel gibt es aus gutem Grund, aber das Zeitziel ist unverständlich", forderte Grünen-Fraktionssprecher Werner Wölfle Oettinger am Mittwoch dazu auf, mit der Bahn AG "über die Streichung des 31. Dezember zu verhandeln".

Die Grünen wollen das hoch umstrittene Projekt Stuttgart 21 nicht zum ersten Mal durch einen Bürgerentscheid zu Fall bringen. Bereits 2007 sammelten sie als Mitglied eines Aktionsbündnisses gegen den Tiefbahnhof bei einem Bürgerbegehren 67000 Unterschriften. Mit ihnen sollte ein Bürgerentscheid ermöglicht werden.

OB Wolfgang Schuster, CDU, gab damals für die Stadtverwaltung Rechtsgutachten in Auftrag. Sie sollten klären, ob das Bürgerbegehren und der Entscheid zulässig wären. Ein Bürgerentscheid muss laut Gemeindeordnung einem Kriterienkatalog genügen. Nicht abgestimmt werden darf zum Beispiel über den Stadthaushalt und Bauleitpläne.

Die von Schuster beauftragten Anwälte stellten fest, dass die von den Stuttgart-21-Gegnern zur Abstimmung gestellten Fragen unzulässig seien. Es gebe "keine mögliche Formulierung", die Stuttgart 21 durch einen Volksentscheid stoppen könnte, sagte der Rechtsprofessor Klaus-Peter Dolde am 13. Dezember 2007. Die Verträge seien bindend. Die Gründe für die Ablehnung des damals geforderten Bürgerentscheids "gelten für jeden Variationsversuch, der noch unternommen wird", warnte Dolde die Gegner.

Die sehen das auch heute noch anders. Der Streit um das Bürgerbegehren von 2007 soll am 17. Juli vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) entschieden werden. Die Klage auf Zulassung des Begehrens vor der 7. Kammer ist auf 9.30 Uhr terminiert. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Thoren strebe, soweit dies der Verlauf der Verhandlung zulasse, "ein Urteil noch am gleichen Tag an", sagt VG-Sprecherin Ulrike Zeitler.

"Wir halten eine Frage, mit der aus städtischer Sicht über Stuttgart 21 entschieden werden kann, für machbar", sagt Holger Zuck, Anwalt der Gegner. Würden die Bürger den Tiefbahnhof per Entscheid ablehnen, "müsste der Gemeinderat entsprechend tätigt werden", so Zuck. Ein Projektstopp sei auch während der Bauarbeiten möglich. "Es gibt kein Loch, das nicht wieder zugeschüttet werden kann", so der Anwalt.
 

Konstantin Schwarz

17.06.2009 - aktualisiert: 17.06.2009 17:53 Uhr

 



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