Stuttgart - Das Landgericht hat die Berufung eines Stuttgarter NPD-Mitglieds gegen ein Urteil des Amtsgericht verworfen. Ronnie Hellriegel, NPD-Kandidat für die Bundestagswahl 2005 und die Landtagswahl 2006, muss wegen Volksverhetzung 60 Tagessätze à 35 Euro, also 2100 Euro bezahlen. Der 30-jährige Installateur aus Stuttgart hatte im Juni 2008 auf dem Anna-Scheuffele-Fest in Kaltental ein Hemd mit einem Aufdruck getragen, den die Amts- und Landgerichtsrichter als Volksverhetzung einstufen. Das zweitinstanzliche Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Aufschrift auf Hellriegels Hemd: "Kritik an der Regierung: 100 Euro. Kritik am Zentralrat: 1000 Euro. Holokaustleugnung: unbezahlbar".
Weil dies den Straftatbestand des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs - Volksverhetzung - erfülle, wurde Hellriegel vom Amtsgericht ein Strafbefehl in Höhe von 450 Euro zugestellt. Er legte Widerspruch ein. So kam es am 21. Oktober vorigen Jahres zum Prozess vor dem Amtsgericht. Hellriegel verweigerte die Aussage, stritt aber nicht ab, besagtes Hemd getragen zu haben. Offenbar hatte er das T-Shirt selbst bei der Polizei vorbeigebracht.
Die Staatsanwaltschaft beantragte nun eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro, die Verteidigung plädierte nicht ganz überraschend auf Freispruch. Die Einzelrichterin erhöhte schließlich die Strafe auf 60 Tagessätze á 40 Euro, also auf 2400 Euro.
Hellriegel, als Beisitzer im NPD-Landesverband Baden-Württemberg aktiv, legte Rechtsmittel ein. Vor der 34. Berufungskammer des Landgerichts erzielte der 30-Jährige einen Teilerfolg. Zwar blieb er der Volksverhetzung schuldig. Die Richter verringerten die Geldstrafe jedoch von 2400 Euro um 300 auf 2100 Euro. Jetzt kann der rechte Kommunalpolitiker das Oberlandesgericht anrufen.