Artikel aus der Fellbacher Zeitung vom 24.08.2009

 

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Aus schwesterlicher Zuneigung beinahe im Gefängnis gelandet

Waiblingen. 36-jährige Fellbacherin wegen Besitzes von 200 Gramm Marihuana zu acht Monaten zur Bewährung verurteilt.
 

Marianna S. (Namen geändert) sieht nicht aus wie eine Kifferin und Dealerin. Die 36-jährige Fellbacherin ist geschieden, alleinerziehende Mutter eines siebenjährigen Sohnes, hat einen Arbeitsplatz und ist noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ab und zu, das hat sie zugegeben, hat sie einen Joint geraucht, aber gravierende Alkohol- oder Drogenprobleme hat sie nicht. In Schwierigkeiten gebracht hat sie die Loyalität zu ihrem Bruder, der wegen des Besitzes und Handels mit 40 Kilogramm Marihuana zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde.



Marianna S. hatte ihrem Bruder, zu dem sie eine enge Beziehung hat, Geld geliehen und dafür Marihuana bekommen. Den Besitz von 345 Gramm, also einer "nicht geringen Menge" eines "Stoffes ordentlicher Qualität" wurde ihr im Amtsgericht vorgeworfen. Eine Wohnungsdurchsuchung beim Bruder hatte nämlich nicht nur 300 Gramm Marihuana zutage gebracht, sondern auch ein Notizbuch, in dem der inzwischen Inhaftierte seine Kunden und zum Teil auch die Abnahmemenge notiert hatte. Der Name der Schwester war darunter. Außerdem wurde sie durch einen Kunden ihres Bruders belastet. Der Zeuge wiederholte in der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Kärcher seine Beschuldigung. Er habe gesehen, wie Marianna S. von ihrem Bruder eine Butterbrottüte bekam. "Ob 20 Gramm oder 100 Gramm drin waren, kann ich nur schätzen."



Durch ihre Rechtsanwältin ließ Marianna S. erklären, sie habe Marihuana konsumiert. Sie gebe auch zu, dass sie in der Zeit von November 2007 bis Mai 2008 von ihrem Bruder Drogen bekommen habe. "Zu der Menge kann sie keine Angaben mehr machen, aber es seien nie 100 Gramm gewesen und sie habe sie nicht gekauft, sondern geschenkt bekommen, weil sie ihrem Bruder mit Geld aushalf, als dieser finanziell klamm war", sagte ihre Verteidigerin. Einen Teil habe sie zurückgegeben oder weggeworfen, weil das Marihuana mit Sand verunreinigt war.



Ein Beamter der Polizeidirektion Waiblingen berichtete von der Verhaftung des Bruders im Juli 2008. Anton F. habe umfangreiche Angaben gemacht und sogar seine Stuttgarter Hinterleute benannt. "Nur zu dem Namen Marianna in seinen Aufzeichnungen wollte er nichts sagen", sagte der Zeuge. Dass der Stoff, den Anton F. verkaufte, nicht gut war, bestätigte der Kripo-Mann. Auch andere Abnehmer hätten sich über die Qualität beschwert.



Der Staatsanwalt erklärte, er werde an der Menge Abstriche machen müssen, auch wegen der minderen Qualität. Tatsache aber sei, dass ihr Bruder über erhebliche Mengen verfügte. Dass sie Marihuana weggeworfen habe, wollte er Marianna S. nicht glauben: "Das ist eine Schutzbehauptung." Der Anklagevertreter ging von acht Fällen aus, die ihr aufgrund der Aufzeichnungen nachgewiesen werden konnten und setzte 200 Gramm an, die sie dabei bekommen hatte. "Ob sie etwas davon weiterverkauft hat, ist ihr nicht nachzuweisen." Ein Jahr und drei Monate lautete der Antrag des Staatsanwalts. Marianna S. sei das letzte Glied in einer langen Kette von Verfahren, sagte die Verteidigerin und forderte eine Geldstrafe. "Meine Mandantin ist nicht vorbelastet und hat die Taten eingeräumt."



Acht Monate zur Bewährung lautete der Richterspruch. Kärcher hielt Marianna S. zugute, dass sie bereits vor der Verhandlung zur Drogenberatung gegangen war und nachweislich nicht mehr konsumiert, was ein Blut- und Urintest ergeben hat. "Zwar besteht der Verdacht, dass es mehr als 200 Gramm gewesen sind, aber es ist nicht nachweisbar und sie arbeitet an sich", sagte Richter Kärcher. (eha)
 

24.08.2009 - aktualisiert: 24.08.2009 06:00 Uhr

 

 



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