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"Schlicht rechtswidrig"

Justizministerin attackiert Google

Brigitte Zypries
Foto: AP

Stuttgart - Im Streit um die weltweite Digitalisierung von Büchern legt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit dem Internetgigangten Google an.

 
 


Zypries bescheinigte Google im Gespräch mit unserer Zeitung ein "schlicht rechtswidriges" Verhalten. "Google sagt: Wir scannen erstmal, schaffen Fakten, und wenne es einen Urheber stört, dann kann er sich ja melden", beschrieb die Ministerin die bisherige Vorgehensweise des Unternehmens. "Das geht so nicht."

Die Ministerin warnte zugleich vor einer Monopolstellung des Internetriesen bezüglich der Digitalisierung von Büchern. Im Moment sei die Nutzung kostenfrei, aber das könne sich schnell ändern, wenn Google zum Beispiel verkauft werde, warnte sie. "Der Buchbestand dieser Welt darf nicht in die Hände eines Monopolisten fallen, der die Preise diktiert und entscheidet, wer Zugang zu den Büchern hat."

In diesem Zusammenhang fordert Zypries die Bibliotheken auf, hart zu verhandel n ,wenn Google wegen einer Digitalisierung von Büchern anfragt, deren urheberrechtlicher Schutz schon abgelaufen ist. Die Bibliotheken müssten zumindest darauf bestehen, von jedem Buch, das sie zur Verfügung stellen, eine digitalisierte Kopie zu bekommen, forderte die Ministerin.

Bei einer Expertenanhörung der Europäischen Union (EU) in Brüssel zeigte sich Google zu Zugeständnissen bereit. Die Firma wolle auf die Bedenken eingehen und ausländische Vertreter an der Beaufsichtigung des Projekts Google Books beteiligen, sagte ein Unternehmenssprecher. Bei der Anhörung will die EU die Auswirkungen eines gerichtlichen Vergleichs prüfen, den Google in den USA mit Verlegern und Autoren geschlossen hat, der aber noch nicht rechtskräftig ist. Demnach könnte das Internetunternehmen gegen eine pauschale Entschädigung Bücher digitalisieren.

Seit 2004 hat Google schon mehr als zehn Millionen Bücher eingescannt und digitalisiert. Zahlreiche davon sind allerdings mit einem Urheberrecht belegt - darunter auch Bücher deutscher Autoren. Google beteuerte gestern, man wolle in Europa nur Bücher einscannen, die älter als 150 Jahre alt seien, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
 

Rainer Wehaus

07.09.2009 - aktualisiert: 07.09.2009 18:13 Uhr

 


Lesermeinungen
08.09.2009 10:56
Autor: Was war nochmal ein Browser...

.. wo ist eigentlich das Problem nicht (mehr) urheberrechtlich geschütztes Material der Weltöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Erinnert mich irgendwie an Zeiten als die Kirche noch versucht hat Bücher unter Verschluss zu halten um das Volk blöde zu halten.
Und wenn Google tatsächlich irgendwann mal Geld dafür haben will das
man sich diese Werke anschauen kann - kanns ja ein anderer scannen und kostenlos ins Internet stellen.

Google und ein Monopol bei digitalisierten Büchern? Frau Zypries ist
ihnen wirklich kein dümmeres Argument eingefallen?
Google digitalisiert vergriffene Bücher, welche die Verlage nicht mehr nachdrucken wollen oder können. Diese Bücher gibt es in Bibliotheken usw. auf die man zugreifen kann und jeder andere auf
diesem Planeten kann sie genauso digitalisieren und online stellen.
Warum hat denn kein anderer die Knuspe so etwas durchzuziehen? Warum fragen Sie, Frau Zypries, die Verlage nicht einmal, warum sie diese neue digitale "Vermarktungsplattform" mal wieder verschlafen haben? Warum haben Verlage das bisher nicht gemacht, um so relativ einfach und vor allem kostengünstig durch wegfallende Druck- und Vertriebskosten
Bücher anzubieten, für die ein normaler Druck mangels erwarteter geringer Nachfrage wegfällt? Die Bücher kann man dann ja mittels Micropayment oder sonstwie vermarkten.
Ahso, als Ihr Arbeitgeber kündige ich Ihnen zum 27.09.2009.
M.f.G.

 

08.09.2009 07:25
Autor: H.-Jürgen Goetz

Was hat Frau Zypris eigentlich gegen "schlicht rechtswidriges" Verhalten?
Das ist doch ständige Praxis ihrer Sonder-Richter, z.B. vom/am Sonder-Amtsgericht-Anklam, vom/am Sonder-LG-Stralsund und vom/am Sonder-Bundesverfassungsgericht und unter Sonder-Richter-Papier, wenn dort jeder Sonder-Richter Sonder-Urteile ohne Sonder-Richter-Unterschriften zulässt!
MfG
HJGoetz

 

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