Stuttgart - Im Streit um die weltweite Digitalisierung von Büchern legt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit dem Internetgigangten Google an.
Zypries bescheinigte Google im Gespräch mit unserer Zeitung ein "schlicht rechtswidriges" Verhalten. "Google sagt: Wir scannen erstmal, schaffen Fakten, und wenne es einen Urheber stört, dann kann er sich ja melden", beschrieb die Ministerin die bisherige Vorgehensweise des Unternehmens. "Das geht so nicht."
Die Ministerin warnte zugleich vor einer Monopolstellung des Internetriesen bezüglich der Digitalisierung von Büchern. Im Moment sei die Nutzung kostenfrei, aber das könne sich schnell ändern, wenn Google zum Beispiel verkauft werde, warnte sie. "Der Buchbestand dieser Welt darf nicht in die Hände eines Monopolisten fallen, der die Preise diktiert und entscheidet, wer Zugang zu den Büchern hat."
In diesem Zusammenhang fordert Zypries die Bibliotheken auf, hart zu verhandel n ,wenn Google wegen einer Digitalisierung von Büchern anfragt, deren urheberrechtlicher Schutz schon abgelaufen ist. Die Bibliotheken müssten zumindest darauf bestehen, von jedem Buch, das sie zur Verfügung stellen, eine digitalisierte Kopie zu bekommen, forderte die Ministerin.
Bei einer Expertenanhörung der Europäischen Union (EU) in Brüssel zeigte sich Google zu Zugeständnissen bereit. Die Firma wolle auf die Bedenken eingehen und ausländische Vertreter an der Beaufsichtigung des Projekts Google Books beteiligen, sagte ein Unternehmenssprecher. Bei der Anhörung will die EU die Auswirkungen eines gerichtlichen Vergleichs prüfen, den Google in den USA mit Verlegern und Autoren geschlossen hat, der aber noch nicht rechtskräftig ist. Demnach könnte das Internetunternehmen gegen eine pauschale Entschädigung Bücher digitalisieren.
Seit 2004 hat Google schon mehr als zehn Millionen Bücher eingescannt und digitalisiert. Zahlreiche davon sind allerdings mit einem Urheberrecht belegt - darunter auch Bücher deutscher Autoren. Google beteuerte gestern, man wolle in Europa nur Bücher einscannen, die älter als 150 Jahre alt seien, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.