Artikel aus der Kornwestheimer Zeitung vom 01.10.2009
Ludwigsburg Eine Frau hat sich um ein Casting beworben,aber nicht gezahlt. Von Ludwig Laibacher
Eine 26-jährige Hausfrau aus Ludwigsburg, die von einer Casting-Firma zur Zahlung einer Mitgliedsgebühr von 80 Euro aufgefordert worden war, hat es vor Gericht trotzdem mit Leugnen versucht: "Ich kann mich nicht entsinnen, jemals auf so einer Seite gewesen zu sein", sagte sie. "Ich habe nie an eine Karriere als Schauspielerin oder Model gedacht." Damit nicht genug, war sie nach Erhalt der Rechnung im April zur Polizei gegangen, um Anzeige gegen einen Unbekannten zu erstatten, der ihre Daten missbraucht habe. Nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung.
Angeblich habe jemand aus Bietigheim-Bissingen sich unter ihrem Namen und ihrer IP-Adresse (der Nummer für das Internet-Protokoll) angemeldet, sagte die Frau. Diese Auskunft habe sie erhalten, als sie sich bei der Casting AG wegen der Rechnung beklagte. "Die Frau am Telefon hat mir sogar dazu geraten, Anzeige zu erstatten", sagte die Beschuldigte. Das Gericht wollte ihr das nicht abnehmen. Zumal bei der Internet-Transaktion Daten erfasst worden waren, die nicht mal eben durch das versehentliche Anklicken eines Links festgehalten werden können.
Im Sprachgebrauch der Juristen hat sich die junge Frau damit der Vortäuschung einer Straftat schuldig gemacht. Und genau das gleiche Delikt war der 26-Jährigen schon einmal im Jahr 2005 zur Last gelegt worden. Damals hatte sie beim Einkauf ihre Geldbörse verloren und kurzerhand Anzeige gegen einen unbekannten Räuber erstattet. Das Amtsgericht hatte ihr dafür einen Strafbefehl über 300 Euro zugestellt. Diesmal hätte es schlimmer für sie ausgehen können. Zumal die Staatsanwältin und die Richterin keinen Zweifel daran hatten, dass die Frau die fragliche Casting-Seite mit voller Absicht aufgerufen und dort auch sehr viele persönliche Daten angegeben hatte.
Jetzt aber kam der Frau Fortuna zu Hilfe: Die Adresse im Internet ist außer Funktion, die Casting AG scheint aufgelöst worden zu sein. Dass auf der Rechnung als Firmensitz Dubai angegeben worden war, hatte auch bei der Staatsanwältin Zweifel an der Seriosität der Firma genährt. Und da sich von Seiten des Unternehmens seit Mai niemand mehr bei der Beschuldigten gemeldet hat, stimmte sie einer Einstellung des Verfahrens zu. Die Frau musste sich jedoch dazu verpflichten, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
01.10.2009 - aktualisiert: 01.10.2009 06:02 Uhr
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