Stuttgart - Das böse Erwachen kommt mit der ersten Telefonrechnung: Unseriöse Geschäftemacher drehen älteren Menschen sogenannte Notruf-Handys zu überteuerten Preisen an. Dabei wird der Eindruck erweckt, dies sei ein Service der Björn-Steiger-Stiftung. Die geht nun juristisch gegen die Anbieter aus der dubiosen Kaffeefahrten-Branche vor. Es läuft ein Strafverfahren wegen strafbarer Werbung.
"Wir dachten, das ist ja geschickt, wenn man mal unterwegs ist": Dass man bei Kaffeefahrt-Werbeveranstaltungen keine Kaufverträge unterschreiben sollte, hat ein Rentnerehepaar aus Winnenden schmerzhaft erfahren müssen. Im Juli waren bei einer Verkaufsveranstaltung in Birkmannsweiler nicht nur Reisen, sondern auch besondere Mobiltelefone für Senioren angeboten worden. Große Zahlen und ein Notrufknopf, den man drückt und dann im Notfall von Rettungskräften per Satellitenortung punktgenau gefunden wird.
"Wir haben so ein Mobiltelefon gekauft, weil gesagt wurde, es sei zusammen mit der Björn-Steiger-Stiftung entwickelt worden", sagt die betroffene Rentnerin. Dass man in einer hilflosen Lage weder ein ganz spezielles Mobiltelefon noch einen gesonderten Mobilfunkvertrag braucht, verschwiegen die Kaffeefahrten-Verkäufer. Bisher haben die Betroffenen das Handy gar nicht benutzt, von einem einzigen Test mit einer SMS abgesehen - trotzdem wurden mit der ersten Monatsrechnung stolze 46,66 Euro fällig. Natürlich bequem per Bankeinzug abgebucht.
Die Björn-Steiger-Stiftung, die 2006 erstmals ein Notfall-Ortungssystem in Gang gebracht hatte, bekommt die ganzen Proteste ab - und ist empört: "Wir haben damit nichts zu tun", sagt Sprecherin Melanie Storch, "wir raten, die Wirksamkeit der Verträge und eine Kündigung prüfen zu lassen und gegebenenfalls Strafanzeige zu stellen." Die Organisation selbst gehe ebenfalls gegen solche Geschäftemacher vor.
Die Spur führt - wie so oft in der Kaffeefahrten-Branche - ins Oldenburger Münsterland. In der 13000-Einwohner-Gemeinde Garrel im Kreis Cloppenburg hatte der Anbieter bis zum April seinen ersten Firmensitz gemeldet. "Vermittlung von Telekommunikations-, Energie- und Gesundheitsdienstleistungen" gibt der 27-jährige Geschäftsführer als Geschäftszweck der Firma mit 100 Euro Stammkapital an. Inzwischen hat er den Sitz der Firma ins Erzgebirge verlegt. In Frauenstein, über 50 Kilometer östlich von Chemnitz, ist er noch weiter weg von den Opfern im Südwesten.
Bei den Kaffeefahrten, die auch von einem Touristikunternehmen mit Firmensitzen im Raum Oldenburg und in Brandenburg organisiert werden, tritt die Firma des 27-Jährigen zunächst nicht auf. Erst auf dem Vertrag wird erkennbar, welches Unternehmen hier einen überteuerten Mobilfunktarif vermittelt hat. Den ersten Rückzieher musste der 27-Jährige mit seinen Informationsblättern machen, bei denen er zunächst mit der Björn-Steiger-Stiftung als angeblichem Kooperationspartner geworben hatte. "Wir sind mit einer Unterlassungserklärung dagegen vorgegangen", sagt der Berliner Anwalt Roland Witzel, der die Hilfsorganisation juristisch vertritt.
Gegen den 27-Jährigen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen strafbarer Werbung nach Paragraf 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb angestrengt. Dies ist einer der wenigen Hebel, die gegen dubiose Geschäfte bei Kaffeefahrten wirken. Da aber im Oldenburger Münsterland mindestens 100 Verkäufer mit wechselnden Teams in der Kaffeefahrten-Branche aktiv sind, gibt es nur ein Gegenmittel gegen die Abzocke. Gewinnbriefe in den Papierkorb werfen - und die Busse leer zu den Kaffeefahrten rollen lassen.