Artikel aus der Fellbacher Zeitung vom 30.10.2009

 

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Bei Wutanfällen jedesmal die Notrufnummer gewählt

Waiblingen. 32-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie zwanghaft die 110 wählte. Von Brigitte Hess
 

Sonja M. (Name geändert) lebt in einer Wohngruppe der Diakonie Stetten. Der in Rumänien geborenen Deutschen merkt man ihre leichte geistige Behinderung nicht an, darüber hinaus leidet sie aber auch an einer Borderline-Störung. Von schwerwiegenden Ereignissen in ihrem Leben ist sie traumatisiert.



In der Wohngruppe in Stetten fühle sie sich sehr wohl, schilderte die 32-Jährige dem Gericht. Sie arbeite in den Werkstätten und habe zu ihren Mitbewohnern und Betreuern ein vertrauensvolles Verhältnis. "Ich habe dort immer jemand zum Reden und jemand, der mich versteht und mir hilft", sagte sie dem Direktor des Amtsgerichts Joachim Saam, der die Verhandlung führte.



Doch wenn Sonja M. sauer oder wütend ist, überfällt sie der Zwang, 110 anzurufen, die Notrufnummer der Polizei. Kommt eine Verbindung zustande, legt sie auf. Mehr als 5000 Mal hat sie dies vermutlich in der Vergangenheit gemacht. Vor Gericht stand sie nur wegen der 70 Fälle, die von Ende September bis Anfang Oktober 2008 und Ende November 08 bis Mitte Januar 09 dokumentiert sind. "Wenn ich aggressiv werde, wähle ich die Nummer und das tut mir gut", sagte die Angeklagte, die den Notruf auch mehrmals am Tag wählte. Sie habe auch schon den Tipp ihrer Betreuer versucht, in ihrer Wut auf einen Sandsack einzuschlagen, aber der zwanghafte Griff zum Telefon sei stärker.



In der Verhandlung kam dann das wohl eher problematische Verhältnis der Angeklagten zu ihrem Freund zur Sprache, der sie anscheinend dazu anhält, ihre Aggressionen zu unterdrücken. "Ich will gar nicht so oft zu ihm und mag auch nicht, wenn er zu oft zu mir kommt", sagte sie.



Auch zur Polizei hat die Angeklagte ein eher zwiespältiges Verhältnis, seit sie sich bei einer Verkehrsunterweisung von einem Polizisten schlecht behandelt fühlte. "Ihre Haltung gegenüber der Polizei ist schon paradox", sagte die Bewährungshelferin der jungen Frau. "Einerseits lehnt sie Polizisten ab, andererseits sucht sie mit den Notrufen den Kontakt zur Polizei."



Sonja M. sieht ein, dass sie ihr Verhalten bleiben lassen muss: "Ich will das ja selbst nicht". Sie hat mit ihren Betreuern entsprechende Vereinbarungen getroffen. So gibt sie ihr Handy abends ab, und auch das Gruppentelefon ist unter Verschluss. "Sie ist dran an dem Thema und mit Hilfe ihrer Betreuer wird sie es auch schaffen", sagte ihr Verteidiger.



Eine Schwierigkeit bei der Strafzumessung war, dass Sonja M. seit einem Urteil wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte noch unter Bewährung steht. "Normalerweise gibt es bei einer Straftat in der Bewährungszeit keine Bewährung", sagte der Staatsanwalt. Ihr Fall liege aber doch etwas anders und so wolle er hier eine Ausnahme machen und plädiere für eine letzte Chance.



Richter Saam verurteilte Sonja M. zu vier Monaten auf Bewährung und redete ihr ins Gewissen. Die Notrufnummer der Polizei müsse frei sein für wirkliche Notfälle. "Es ist ja durchaus möglich, dass jemand, der einen echten Notfall melden wollte, bei 110 nicht durchkam, weil sie die Leitung blockierten", sagte der Richter.


 

30.10.2009 - aktualisiert: 30.10.2009 06:02 Uhr

 

 



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