Artikel aus der Filder Zeitung vom 16.11.2009

 

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Esslingen

Saftige Strafe für Irreführung

10 500 Euro Strafe muss der Verkäufer einer Kaffeefahrt dafür bezahlen, dass er nach Ansicht des Esslinger Amtsgerichts Nahrungsergänzungsmittel mit irreführenden Bezeichnungen verkauft hatte. Damit ging die Richterin sogar über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 6900 Euro Geldstrafe gefordert hatte. Zugrunde lag eine Kaffeefahrt im Jahr 2007, an der etwa 50 ältere Menschen teilnahmen. Ihnen war laut Staatsanwaltschaft vorgegaukelt worden, sie hätten eine Busfahrt auf den Esslinger Weihnachtsmarkt gewonnen. Stattdessen hätten sich die meist hochbetagten Teilnehmer in einer Gaststätte in Neuhausen wieder gefunden, wo ihnen Reisen und Gesundheitsprodukte verkauft wurden.



Im Zentrum der Anklage stand ein Nahrungsergänzungsmittel, das ein Co-Enzym namens Q-10 enthält und das für 600 Euro über den Verkaufstisch ging. Der Angeklagte habe das Produkt mithilfe einer Studie angepriesen, in der das Q-10 als Allheilmittel bezeichnet worden sei, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass die Studie für ein ganz anderes Mittel angefertigt worden sei. Außerdem habe das Q-10 Produkt keinerlei Wirkung. Auch bekomme man ein Produkt ähnlicher Güte in der Apotheke für 14 Euro.uls
 

16.11.2009 - aktualisiert: 16.11.2009 06:01 Uhr

 

 



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