Artikel aus der Filder Zeitung vom 16.11.2009
Esslingen
Im Zentrum der Anklage stand ein Nahrungsergänzungsmittel, das ein Co-Enzym namens Q-10 enthält und das für 600 Euro über den Verkaufstisch ging. Der Angeklagte habe das Produkt mithilfe einer Studie angepriesen, in der das Q-10 als Allheilmittel bezeichnet worden sei, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass die Studie für ein ganz anderes Mittel angefertigt worden sei. Außerdem habe das Q-10 Produkt keinerlei Wirkung. Auch bekomme man ein Produkt ähnlicher Güte in der Apotheke für 14 Euro.uls
16.11.2009 - aktualisiert: 16.11.2009 06:01 Uhr
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