Regensburg - Bayerns Polizei glänzt bundesweit mit den geringsten Kriminalitäts- und den höchsten Aufklärungsquoten. Bayerns Juristen gelten als die Krone der Rechtswissenschaften. Das alles aber schützt offensichtlich nicht vor Fehler, Pleiten, Pech und Pannen. Der Unterschied zu anderen Behörden besteht darin, dass sich Justiz und Polizei besonders schwer tun, Fehler einzuräumen. Mehr noch: Sie neigen dazu, eingeschlagene Irrwege mit ausgesuchter Beharrlichkeit bis zum bitteren Ende zu gehen.
Paradebeispiel für die mangelnde Fähigkeit zur Selbstkorrektur von Polizei und Strafjustiz im Freistaat ist der Fall des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg. Der 24-Jährige war im April von Polizisten erschossen worden, nachdem er seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht hatte. Zwölf Kugeln streckten den Studenten nieder, einige davon aus Richtungen, die zumindest erklärungsbedürftig scheinen.
Schon kurz nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft der Polizei Notwehr attestiert. Und dabei blieb sie auch nach 13 Gutachten, 38 Zeugenvernehmungen und einer Tatrekonstruktion. Jetzt hat sie das Verfahren eingestellt. "Schwer verständlich", nennt das der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Franz Schindler. "Nicht nachvollziehbar", schimpft die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Susanna Tausendfreund. Und auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Joachim Hanisch (Freie Wähler) hat "einen faden Beigeschmack": Nachdem der Fall öffentlich intensiv diskutiert worden sei, "wäre es das Mindeste gewesen, eine vernünftige Begründung für die Entscheidung zu liefern". Die Familie will ein Klageerzwingungsverfahren einleiten, falls der Generalstaatsanwalt der Beschwerde gegen die Einstellung nicht stattgibt.
Die Korrektur einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch die Generalstaatsanwaltschaft aber kommt in ihrer Häufigkeit einem Lottogewinn gleich, heißt es in bayerischen Anwaltskreisen. Motto: Denn dort, wo immer alles richtig gemacht wird, gibt es auch nichts zu korrigieren. Deshalb werden in die Überprüfung der bisherigen Ermittlungen im Fall des Attentats auf Passaus früheren Polizeichef Alois Mannichl durch Generalstaatsanwalt Christoph Strötz nur geringe Erwartungen gesetzt.
Ausgerechnet ein Messerattentat auf den eigenen Polizeichef, das sich am 13. Dezember vergangenen Jahres zugetragen hatte, konnte die Passauer Polizei bisher nicht aufklären. Auch das Bayerische Landeskriminalamt konnte keinen Täter dingfest machen. Zum Jahrestag des spektakulären Attentats, das seinerzeit dem rechtsextremen Lager zugeordnet wurde, bescheinigte der Passauer Staatsanwalt Helmut Walch dem Polizeichef "nicht unerhebliche Widersprüche" in seinen Aussagen. Kenner der Szene sehen darin eine Retourkutsche auf so etwas wie eine Majestätsbeleidigung. Denn Mannichl hatte sich über gravierende "Ermittlungspannen" mokiert - ein Vorwurf, der nur deshalb nicht von den Ermittlern abprallte, weil er von einem Insider kam. In einem geharnischten Brief ans Innen- und Justizministerium verwahrt sich Mannichls Anwalt jetzt dagegen, dass an der Glaubwürdigkeit seines Mandanten gezweifelt wird.
Nicht als Glanzleistung dürfte auch der Fall des "Bauern Rudi" in die bayerische Kriminal- und Justizgeschichte eingehen. Der tyrannische Familienvater aus Heinrichsheim sei 2001 von Familienmitgliedern erschlagen, zerstückelt, gekocht und anschließend den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen wurden, hatte das Landgericht Ingolstadt festgestellt und die Angehörigen zu Strafen bis zu achteinhalb Jahren verurteilt. Selbst dann, als Jahre später die vollständig erhaltene Leiche von "Bauer Rudi" am Steuer seines Wagens aus der Donau gezogen wurde, ließ sich die Justiz nicht irritieren. Das Landgericht Landshut lehnte eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab: Das Opfer sei schließlich tot und könnte anderweitig umgebracht worden sein. Jetzt sind die Verteidiger der teilweise noch im Gefängnis sitzenden Familienangehörigen gespannt, ob das Oberlandesgericht München die Kraft zur Korrektur hat.
Konsequent den falschen Weg schlug auch die Schwabacher Justiz ein, die im Oktober 2008 den Kraftfahrer Stephan S. aus Lichtenfels 25 Tage in Untersuchungshaft nahm. Als Zeuge hatte der 56-Jährige in einem Strafprozess um Unfallflucht ausgesagt, dass er von einer Karambolage, die sein Kollege am Steuer eines Lkw verursacht haben sollte, nichts mitbekommen hatte. Wegen Verdunkelungsgefahr wurde er noch im Gerichtssaal verhaftet. Später bewies eine Lackspurenanalyse, dass der Lkw gar nicht in einen Unfall verwickelt gewesen sein konnte. Mit der Entschädigung für die fast einmonatige Haft tat sich die Justiz sehr schwer.