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Auf den Hund gekommen

Schlechte Zeiten für Bello in Stuttgart?

Foto: dpa

Eindeutige Rechtslage
 

Stuttgart - Sind Stuttgarter Vermieter weniger tierfreundlich als Hauseigentümer in Leipzig, Kiel oder Hannover? Eine Berliner Internet-Suchmaschine hat jetzt 10 102 Wohnungsangebote in den größten deutschen Städten unter die Lupe genommen. Danach lehnen 59,7 Prozent aller Vermieter in der Landeshauptstadt Haustiere generell ab. Schlechter schnitt nur noch Aachen mit 66,7 Prozent ab.

Für Rolf Gaßmann, den Vorsitzenden des Mietervereins Stuttgart und Umgebung, entspricht das Ergebnis der Erwartungshaltung. "Ich hätte eher sogar mit einem schlechteren Ergebnis gerechnet." Er bestätigt, dass Familien mit Kindern und Hund oder Katze deutlich länger für die Wohnungssuche in Stuttgart brauchen. "Sechs Monate mehr sind für die Suche nach einer adäquaten Wohnung keine Seltenheit, vor allem, wenn sie auch noch groß sein soll."

Dafür gebe es auch eine einfache Erklärung. Immer dann, wenn Wohnraum knapp sei - und in Stuttgart und der Region sei Wohnraum nun mal extrem knapp - dann könne der Vermieter die Bedingungen bestimmen und müsse keine Kompromisse eingehen. "Angebot und Nachfrage reguliert der Markt." Und wo der Markt so eng sei wie in der Landeshauptstadt, könne sich der Vermieter seinen Mieter aussuchen, folgert Gaßmann.

Beim Verband Haus und Grund in Stuttgart sieht man die Thematik weitaus weniger dramatisch. Geschäftsführer Ulrich Wecker bezweifelt die vorgelegten Untersuchungsergebnisse. Er könne sich diese große Diskrepanz bei den Wohnungsanzeigen im Bundesvergleich zu Städten wie Hannover gar nicht vorstellen. Allerdings wollte auch Wecker nicht ausschließen, dass es in der Landeshauptstadt den einen oder auch anderen Vermieter geben könnte, der keinen Hund in seinem Mietshaus haben möchte.

Wecker: "Große Tiere nutzen eine Wohnung auch ganz anders ab." In den meisten Fällen gehe es bei dieser Einstellung des Hauseigentümers zur Tierhaltung der Mieter aber nicht darum, diese zu gängeln, sondern den Hausfrieden zu erhalten. Nicht jeder Mieter ist begeistert, wenn Tag für Tag der große Schäferhund durchs Treppenhaus "jagt". Anders sehe es bei Kanarienvögeln und Meerschweinchen aus, hieran nehme niemand Anstoß.

Dass das miteinander Wohnen gerade in Mietshäusern Rücksichtnahme von allen Seiten erfordert, ist auch Gaßmann bewusst. Gerade dann, wenn es in einem Haus mehrere Tiere gebe, könne es für den einen oder anderen Bewohner unangenehm werden, zumal auch immer mehr Menschen unter einer Tierhaarallergie leiden oder Angst vor Tieren haben. Das sei aber nur die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite stelle er eine zunehmende Vereinsamung der Gesellschaft fest. Allein in Stuttgart gebe es mehr als 50 Prozent Singlehaushalte, darunter auch viele ältere Menschen. "Gerade bei diesen sei der Wunsch nach einem Tier als Begleiter besonders groß", weiß der Vorsitzende des Mietervereins. Diesem Wunsch steht in vielen Fällen Paragraf neun Absatz vier des Mietvertrags entgegen. In dem Standardmietvertrag des Haus- und Grundbesitzervereins heißt es: "Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden könnten, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen in der Mietsache grundsätzlich nicht gehalten werden."

Für Blinden- oder Therapiehunde werden Ausnahmen gemacht

Der Vorsitzende des Mietervereins rät eindringlich davon ab, sich über diesen Passus im Mietvertrag hinwegzusetzen nach dem Motto "Der Vermieter wird es schon nicht merken". In vielen Fällen erfuhren die Vermieter von anderen Mietparteien im Haus von dem neuen vierbeinigen Mitbewohner. Die Rechtslage sei hier eindeutig. "Der Mieter hat schlechte Karten, sein Haustier zu behalten, will er nicht die Kündigung der Wohnung riskieren", weiß Gaßmann aus Erfahrung. "Die Kündigung der Wohnung ist für den Vermieter immer die letzte Möglichkeit", so auch Ulrich Wecker von Haus und Grund. Zuerst werde man die Unterlassung oder Beseitigung verlangen.

"Da spielen sich dann für manche Mieter Tragödien ab. Oft ist ihnen das Tier ans Herz gewachsen", weiß Rolf Gaßmann aus seiner Beratungspraxis beim Mieterverein. Eine Ausnahme bilden sogenannte Blinden- oder Therapiehunde. Da hat sich die Rechtsprechung auf die Seite der betroffenen Mieter geschlagen. Bei Haus und Grund in Stuttgart vermutet man, dass findige Mieter im Einzelfall diese Gesetzeslage auch ohne zwingende Notwendigkeit für sich nutzen. Allein im letzten Jahr soll es eine auffällige Häufung von Therapiehunden in Stuttgart gegeben haben. Dabei legen die Mieter offenbar Bescheinigungen von Ärzten vor, in denen steht, dass der Hund für die Entwicklung des Sohnes oder der Tochter entscheidend sei. Bei der SWSG Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft stehe man der Tierhaltung grundsätzlich positiv gegenüber. "Vor allem Kleintiere wie Zierfische, Hamster und Ziervögel sind bei uns herzlich willkommen", sagt Stephanie Ahr. Sofern es sich um Hauskatzen handele, gebe es in der Regel auch da keine Probleme. Anders liege der Fall bei Hunden.

Oft kollidiere die Hundehaltung in städtischen Wohngebieten mit den Interessen der Nachbarn. "Wer sich einen Hund anschaffen will, muss sich deshalb unsere Zustimmung einholen", so Ahr. Ob dann die Hundeshaltung zugelassen wird, hängt bei der SWSG von mehreren Faktoren ab. So müsse der Mieter das Einverständnis der betroffenen Hausbewohner nachweisen.

Außerdem sei die Entscheidung immer auch von der Wohnungsgröße und dem Wohnumfeld abhängig. "In Objekten mit Aufzügen sowie in Hochhäusern genehmigen wir Hunde grundsätzlich nicht", so die Pressesprecherin. Auch Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, haben keine Chance. Stephanie Ahr betont aber auch, dass die SWSG bei der Frage der Hundehaltung im Einzelfall abwägt.

"Schließlich leben in unseren Wohnungen auch viele ältere, alleinstehende Menschen, für die der Hund ein zuverlässiger Freund und Anker ist. Dem tragen wir natürlich Rechnung." Allerdings sei die Zustimmung der SWSG auch widerrufbar, wenn sich die Beschwerden der Mitmieter häuften und kein Kompromiss gefunden werden könne.
 

StZ/StN

01.02.2010 - aktualisiert: 01.02.2010 14:06 Uhr

 



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