Stuttgart - Die etwa 12.000 Beschäftigten in der Daimler-Zentrale dürfen am Mittwoch doch einen Betriebsrat wählen. Das hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart am Dienstagabend in zweiter Instanz entschieden und damit einer Beschwerde von Daimler stattgegeben.
Wenige Tage zuvor hatte das Arbeitsgericht Stuttgart die Wahl gestoppt, weil die Zahl der zu wählenden Betriebsräte nach Auffassung der Richter falsch berechnet war. Das Landesarbeitsgericht hat diese Entscheidung nun nach mehrstündiger Verhandlung am Dienstagabend aufgehoben.
„Wir freuen uns, dass die Wahl wie geplant stattfinden kann und fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte eine Daimler-Sprecherin.
Imelda Flaig
09.03.2010 - aktualisiert: 09.03.2010 21:44 Uhr