Die CE-Kennzeichnung (bedeutet so viel wie "Übereinstimmung mit EU-Richtlinien") ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit.
In der Region sind vor allem Hersteller von folgenden Produkten betroffen: Elektrische Betriebsmittel, Medizinprodukte, Maschinen, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie Messgeräte u. v. a.
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist nach der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Zahl angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), ein Produkt darf aber nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert nunmehr die Nennung einer fachkundigen Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen im Unternehmen zusammenzustellen und zu pflegen. Dies wird von vielen Unternehmen heute aufgegriffen und ausgeweitet zum CE-Beauftragten bzw. CE-Koordinator. Es bietet große Vorteile, wenn sich eine fachlich kompetente Person um die CE-Belange im Unternehmen kümmert, damit Produkthaftungs¬risiken minimiert, die Arbeit aufwandsärmer und nachhaltiger gestaltet und als Projektmanager die Maßnahmen zur Konformitätsbewertung abteilungsübergreifend koordiniert.
Die Technische Akademie Esslingen hat schnell auf diese Anforderung reagiert und einen Zertifikatslehrgang "CE-Koordinator/-in (CE-K/TAE)" eingerichtet. Teilnehmer dieses Lehrgangs lernen hier die einschlägigen Kenntnisse und Verfahren, um die Umsetzung der Auflagen und Bestimmungendurch die CE-Kennzeichnung im Unternehmen abteilungsübergreifend zu gewährleisten.
Der Lehrgang richtet sich an Industrieunternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus (Hersteller, Umbauunternehmen, Wiederverkäufer, Handel, Vertrieb), an Automobilunternehmen und an Konstruktions-, Fertigungs-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen. Er ist nach AZWV zertifiziert und kann durch die Arbeitsagenturen gefördert werden. Alternativ ist Förderung aus ESF-Mitteln verschiedener Bundesländer möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Rainer Uhrmann-Nowak, Tel. 0711 / 34008-71, rainer.uhrmann@tae.de