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Tipp

Geschenke am besten vor Neujahr umtauschen

STN ExklusivNach den Festtagen geht das Umtauschen los. Zwar haben Kunden kein Recht auf Umtausch, doch viele Geschäfte gewähren diese Möglichkeit. In diesem Jahr sollten Käufer zusätzlich nachfragen, ob die Mehrwertsteuererhöhung eine Rolle spielt.

Mehrere Szenarien sind möglich. Ein Beispiel: Der Pulli unterm Weihnachtsbaum ist prima, aber zu klein. Am einfachsten ist es, ihn bis zum 31. Dezember umzutauschen. Wird das Stück erst ab 2. Januar umgetauscht, verlangt der Händler möglicherweise die erhöhte Steuer von drei Prozent. Denn rechtlich wird beim Umtausch der alte Kauf rückgängig gemacht und ein neuer abgeschlossen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen steht dem Händler der erhöhte Steuersatz beim Umtausch von gleicher Ware nicht zu, wenn er beim Kauf nicht darauf hingewiesen hat. Wolle man hingegen einen anderen Artikel, müsse man 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Wir raten, bereits beim Kauf Klarheit zu schaffen.

Übersichtlicher ist die Lage bei Geschenkgutscheinen. Sie können ohne Einschränkung auch nach dem 1. Januar 2007 eingelöst werden, sei es ein Buch, ein Kleidungsstück oder eine Kosmetikbehandlung. Verbraucherschützern zufolge darf ein Anbieter von Ballonfahrt aber nicht die Differenz zur Steuererhöhung draufschlagen, denn er habe den Preis mit 16 Prozent Mehrwertsteuer kalkuliert. Bei einem Einkaufsgutschein hingegen müssten die Beschenkten die erhöhte Mehrwertsteuer zahlen. Wie seither sollte man darauf achten, ob eine Einlösefrist angegeben ist, und diese einhalten oder, wenn möglich, rechtzeitig verlängern.

Ein mehrgängiges Menü am Silvesterabend, anschließend Unterhaltungsprogramm, um Mitternacht Champagner - abgerechnet wird in den frühen Morgenstunden des 1. Januar. Streng genommen müsste die Mahlzeit mit dem alten Steuersatz berechnet werden, der Champagner mit 19 Prozent. Der Einfachheit halber unterliegt aber alles, was in dieser Nacht in Restaurants oder Bars konsumiert wird, der alten Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Wer in einem Hotel übernachtet, muss hingegen erhöhten Satz von 19 Prozent zahlen.
 

kür

05.12.2006 - aktualisiert: 05.09.2007 21:03 Uhr

 


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