Amtsgericht
Klage gegen Raucherin abgewiesen
18.01.2008 - aktualisiert: 18.01.2008 18:55 Uhr
Frau darf weiter bei offenem Fenster qualmen – Kläger werden Urteil anfechten
Stuttgart - Eine 54-jährige Frau darf weiterhin in ihrer Wohnung in Stuttgart-Rot bei geöffneten Fenstern rauchen. Das hat das Amtsgericht Bad Cannstatt entschieden. Die Nachbarn der Frau hatten geklagt.
Die Zivilrichterin hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung durchscheinen lassen, dass sie die Klage des Ehepaars abweisen werde. Jetzt ist es amtlich. Die derzeitige Rechtslage gebe eine andere Entscheidung nicht her. Die Beklagte, sprich die rauchende Nachbarin, bewege sich mit der Qualmerei in ihrer Wohnung im Rahmen der ihr vom Gesetz vorgegebenen Freiräume, so die Richterin. Klägeranwalt Roland Kraus ist nicht überrascht: "Wir betreten in rechtlicher Hinsicht Neuland."
Die Kläger hatten 2003 an der Haldenrainstraße in Rot eine Wohnung im ersten Stock gekauft. In der Wohnung darunter lebt Anna D. bereits seit 1997 - und raucht. Kaminartig ziehe ekelerregender Gestank in ihre Wohnung, so die Kläger. Auch ihren Balkon könnten sie ob der Qualmerei ihrer Nachbarin nicht mehr nutzen. Doch gehe es nicht nur um unangenehme Gerüche. Die Eheleute führen ein ständiges Kratzen im Hals auf den Zigarettenrauch der Nachbarin zurück. Also wollen sie per Klage erreichen, dass Anna D. ihre Wohnung nur noch zu bestimmten Zeiten lüften darf.
"In der Vergangenheit hat man die Beeinträchtigungen durch den rauchenden Nachbarn ausschließlich unter dem Blickwinkel der Geruchsbelästigung betrachtet und entschieden", sagt Anwalt Kraus. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse machten aber deutlich, dass es insbesondere auch um die Beeinträchtigung durch feinstoffliche Partikel gehe. "Also um die Beeinträchtigung von Körper und Gesundheit", argumentiert Kraus. Es sei die Aufgabe der Justiz, veränderten gesellschaftlichen Einstellungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
Beide Parteien, Kläger und Beklagte, berufen sich auf das Grundgesetz. Das Nichtraucherpaar pocht auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Anna D. will dagegen ihr Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit gewahrt wissen. "Es ist erstaunlich, dass die Kläger offenbar nicht eine Wohnung nach ihren Bedürfnissen gesucht haben, sondern jetzt versuchen, die Umgebung nach ihren Wünschen zu verändern", sagt Gegenanwalt Rainer Diemand.
Bisher haben die Gerichte, was Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon angeht, für die Raucher entschieden. Allerdings gebe es für den vorliegenden Fall noch keine höchstrichterliche Entscheidung, sagt Anwalt Kraus. Die will er erzwingen - und wenn er und seine Mandanten bis zum Bundesverfassungsgericht müssen. "Man wird sehen, ob die Zeit dafür reif ist", sagt der Anwalt aus Möhringen.
George Stavrakis, StN