Volksbank nutzt Video- und Kontodaten, um eine Kundin zu ermitteln, die eine Filiale verschmutzt haben soll
Stuttgart - Ist das Beschmutzen eines Bankfoyers Sachbeschädigung? Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob die Stuttgarter Volksbank Ärger mit der Datenschutzbehörde bekommt. Das Geldinstitut hat Videoaufzeichnungen und Kontodaten ausgewertet, um eine Kundin zu ermitteln. Deren Tochter soll ein Foyer verdreckt haben.
Ursprung des ganzen Ärgers ist eine Rechnung über 52,96 Euro. Die erhielt eine Kundin der Stuttgarter Volksbank vor kurzem. Das Geldinstitut teilt in dem Schreiben mit: „Aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungskosten aufzukommen.“ Die Frau fiel aus allen Wolken.
Hintergrund: Die Frau suchte mit ihrer dreieinhalbjährigen Tochter am 10. Dezember die Volksbank-Filiale in Degerloch auf, um Geld abzuheben. Beim Einstecken der Geldscheine habe sie bemerkt, dass die Tochter an den Schuhen Hundekot in das Bankfoyer getragen habe. Aus Eile und um nicht noch mehr Dreck zu machen, habe sie die Bank verlassen, ohne Bescheid zu sagen, obwohl sie wisse, dass das korrekt gewesen wäre. Doch die Reaktion des Geldinstituts wertet sie trotzdem als „nicht gerade kundenfreundlich und überaus kleinlich“.
Die Bank stellt den Vorgang anders dar. „Es hat sich nicht um einen Hundehaufen gehandelt, der von außen hereingetragen wurde“, sagt Sprecherin Isabell Sprenger. Vielmehr habe es sich um „eine massive Verunreinigung durch das Kind“ gehandelt. Auf Videoaufzeichnungen sei das klar zu erkennen und die Kundin habe auch bemerkt, dass sich die Tochter erleichtert hat. Mittlerweile hat die Bank eine offizielle Stellungnahme zu den Vorfällen herausgegeben.
Nicht ohne Grund, denn die Frage, wer den Kot verursacht hat, ist delikat, aber zunächst zweitrangig. Denn mittlerweile interessiert sich die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium für die Frage, ob die Bank aus rechtlicher Sicht korrekt gehandelt hat. Inzwischen ist eine offizielle Überprüfung eingeleitet worden. „Wir befassen uns mit zwei datenschutzrechtlichen Vorgängen“, sagt Günter Schedler, der Leiter der Aufsichtsbehörde. Zum einen hat die Bank Videoaufnahmen ausgewertet, zum anderen Kontodaten damit abgeglichen, um die Kundin ermitteln zu können. „Laut Gesetz ist das aber nur zu Zwecken der Strafverfolgung erlaubt“, so Schedler. Das dürfte auch der Grund sein, warum die Bank nun Wert auf die Feststellung legt, es habe eine Sachbeschädigung vorgelegen.
Die Datenschützer erwarten bis Mitte nächster Woche eine Stellungnahme der Volksbank. Im Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen würde die Behörde eine Beanstandung aussprechen, also eine förmliche Rüge. Kosten würde die nichts – „wir würden aber sicherstellen, dass sich solche Dinge nicht wiederholen“, sagt Schedler. Das sei ohnehin kaum zu erwarten: „Einen ähnlichen Fall kenne ich nicht, und die Kombination aus Videobild, Uhrzeit und Kundendaten ist auch nur in Banken gegeben.“
Jürgen Bock, StN