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Rauchverbot in Baden-Württemberg

Sozialministerin Stolz lehnt Lockerung ab

Foto: dpa

STN ExklusivStuttgart – Baden-Württemberg will trotz wachsender Proteste und deutlicher Umsatzeinbußen der Gastronomen bis auf weiteres an seinem kategorischen Rauchverbot festhalten. „Ich sehe derzeit keinerlei Veranlassung, das Gesetz zu ändern“, sagt Sozialministerin Monika Stolz (CDU) im Interview mit unserer Zeitung und reagierte damit auf Gesetzesänderungen in anderen Bundesländern. In der vergangenen Woche waren die Länder Sachsen und Saarland durch Gerichtsentscheide gezwungen worden, ihre Nichtraucherschutzgesetze zu korrigieren. In beiden Ländern ist nunmehr das Rauchen in kleinen Kneipen, die kein separates Raucherzimmer ausweisen können, wieder erlaubt. Das fordert auch der Landesverband des Hotel- und Gaststättenverbandes(Dehoga) für Baden-Württemberg. Stolz sagte, eine solche Regelung komme für Baden-Württemberg derzeit aber nicht in Frage, da die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger Wirts beim Bundesverfassungsgericht anhängig sei: „Den Ausgang dieses Verfahrens müssen wir abwarten. Erst dann wird sich entscheiden, ob wir etwas an unserem Gesetz ändern müssen oder nicht.“

Zugleich wies sie die Kritik des Dehoga zurück, die Landesregierung habe bei der Vorbereitung des Nichtraucherschutzgesetzes die Befürchtungen der Gastronomie nicht beachtet: „Ich weiß sehr wohl, dass es im gesamten vergangenen Jahr Umsatzeinbußen in der Gastronomie gegeben hat. Das trifft aber auch auf das Jahr 2006 zu, also in einer Zeit, da das Rauchverbot in Baden-Württemberg noch gar nicht galt. Vor diesem Hintergrund sollte man also seriös über die Ursachen diskutieren und nicht einfach das Rauchverbot als alleinige Ursache ausmachen.“ Im Vorfeld des Gesetzes, das seit August 2007 im Südwesten gilt, habe man die Erfahrungen mit dem Rauchverbot in anderen Ländern geprüft. „Aber zum Beispiel in Irland, wo es ein kategorisches Rauchverbot in den Kneipen gibt, sind diese Befürchtungen nicht eingetreten. Im Gegenteil. Dort gab es nach Inkrafttreten des Gesetzes zwar leichte Umsatzeinbußen. Aber das hat sich alsbald wieder gelegt, und die Zahl der Beschäftigten stieg auf Dauer sogar wieder an.“

Zuletzt hatte der Dehoga-Landesverband eine Studie vorgelegt, wonach vor allem die Einraum-Kneipen und Discotheken durch das Rauchverbot Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent haben. Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) hatte sich deshalb dafür ausgesprochen, das Rauchverbot zu lockern und kleinen Kneipen die Entscheidung zu überlassen, sich zu einer Raucherkneipe zu erklären oder nicht. Sozialministerin Stolz wies diesen Vorschlag gegenüber unserer Zeitung jedoch zurück: „Wir dürfen das Ziel des Gesetzes nicht aus den Augen verlieren. Und wir haben uns nun mal einen konsequenten Schutz der Nichtraucher vorgenommen. Insofern halte ich nichts von einer Aufweichung.“ Sie sei zuversichtlich, dass das Nichtraucherschutzgesetz des Landes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bestand haben werde: „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der Gesundheitsschutz ein hohes Gut ist und in unserem Gesetz im richtigen Maß gewürdigt wird.“
 


StN

31.03.2008 - aktualisiert: 03.04.2008 16:54 Uhr

 



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