Stuttgart - Wilhelma-Chef Jauch hat die Gerlinger Agentur Stuttg-Art mit der Vermarktung von Wilbär beauftragt. Pikant dabei: Agentur-Chefin Karin Graf ist die Lebensgefährtin von Georg Fundel, dem Vorsitzenden des Wilhelma-Freundeskreises. Laut Finanzministerium hätte es wohl eine Ausschreibung geben müssen – die gab es aber nicht.
Als sich die Anfragen für Wilbär mehrten, handelte Wilhelma-Chef Dieter Jauch. Ende Februar habe er sich nach professioneller Unterstützung bei der Vermarktung des Eisbärenbabys umgesehen, sagt er. Er bekam einen Tipp und engagierte die Agentur Stuttg-Art. Deren Chefin ist Karin Graf, Lebensgefährtin von Georg Fundel, dem Flughafen-Geschäftsführer, der auch dem Freundeskreis der Wilhelma vorsteht.
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. "Der Hinweis auf Frau Grafs Agentur kam nicht von Herrn Fundel", versichert Jauch. Die persönliche Verbindung "ist zufällig" und habe nichts mit der Auftragsvergabe zu tun, betont der Wilhelma-Direktor: "Das war mir von Anfang an eher ein Dorn im Auge."
Fundel erklärt auf Anfrage dieser Zeitung, dass er erst von seiner Lebensgefährtin vom Angebot der Wilhelma erfahren habe. Der Freundeskreis sei in solche Entscheidungen nicht eingebunden. Alles, was der Verein einnimmt, bekomme die Wilhelma. "Deshalb muss mir der Herr Jauch auch keinen Gefallen tun." Die Sache, sagt Fundel, "hat kein Geschmäckle". Karin Graf verweist darauf, dass das Unternehmen Wilhelma und der Freundeskreis zwei getrennte Bereiche seien. "Ich habe null Komma null mit dem Freundeskreis zu tun."
Eine Ausschreibung für den Auftrag hat es nicht gegeben. Das sei bei dem geringen Umfang auch nicht nötig, sagt Jauch. Außerdem habe er sich schnell entscheiden müssen: "Wenn ich den Auftrag ausgeschrieben hätte, hätte es noch mal vier Wochen gedauert." Als Grundgebühr für die Akquise potenzieller Kunden und das Aushandeln von Lizenzverträgen zahlte die Wilhelma 18650 Euro. Zudem erhält die Agentur eine Beteiligung an den Lizenzgebühren im niedrigen zweistelligen Prozentbereich.
Was die Vorgaben für die Auftragsvergabe von Einrichtungen des Landes betrifft, scheint der Wilhelma-Chef allerdings nicht ganz im Bilde zu sein. Denn eine freihändige Vergabe von Aufträgen sei nach der Verdingungsordnung für Leistungen nur möglich, wenn das Volumen die Summe von 10000 Euro nicht übersteigt, erklärt Lothar Knaus, Sprecher des Finanzministeriums. Zwar gebe es Fallgruppen, für die Ausnahmen gelten. Aber in diesem Fall "kann man durchaus Zweifel haben, ob das Vergaberecht eingehalten wurde", so Knaus. Rechtliche Konsequenzen muss die Wilhelma bei einem Verstoß aber laut Knaus nicht befürchten. "Wir werden aber auf ein Fehlverhalten hinweisen."