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Blumen zum Muttertag

Verwaltungsgerichtshof muss entscheiden

Bürgermeister Michael Klinger von Gottmadingen vor dem Rathaus - auch seine Gemeinde will den Blumenverkauf vor Gericht durchsetzen
Foto: dpa

Karlsruhe - Im Streit um den Blumenverkauf am Muttertag hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg das letzte Wort. Die Städte Bretten (Kreis Karlsruhe) und Gottmadingen (Kreis Konstanz) kündigten nach ihren erstinstanzlichen Niederlagen Beschwerde beim VGH an. Wann die Mannheimer Richter darüber entscheiden werden, steht noch nicht fest. Die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe und Freiburg hatten am Mittwochnachmittag die Eilanträge der Städte auf vorläufigen Rechtsschutz im Blumenstreit abgelehnt.

"Am Muttertag müssen die Läden in Bretten geschlossen bleiben", entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Die Stadt Bretten hatte dort gegen die Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe geklagt, die den Verkauf von Blumen und Backwaren an diesem Tag verbietet, weil der Muttertag in diesem Jahr auf Pfingstsonntag fällt.

Der Beschluss des Brettener Gemeinderats, wonach am Pfingstsonntag zwischen 8 und 12 Uhr Blumen und Brötchen verkauft werden dürfen, verstoße gegen die Vorschriften des baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetzes, urteilten die Karlsruher Richter. Für Ausnahmen sei kein Raum. Der Gesetzgeber habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er am Pfingstsonntag der Feiertagsruhe Vorrang einräume. Auch die Richter in Freiburg sahen kein "dringendes öffentliches Interesse" für einen Blumenverkauf am Pfingstsonntag.

Auch wenn das Zusammentreffen von Pfingstsonntag und Muttertag bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht gesehen worden sei, könne der Konflikt nicht durch Ausnahmebewilligungen einzelner Gemeinden gelöst werden. Nur der Gesetzgeber könne dies, indem er das Gesetz ändere, hieß es in der Karlsruher Entscheidung. Der Bedarf an Blumen, Kuchen und Brötchen für den Muttertag lasse sich auch innerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten befriedigen. Der grundrechtliche Schutz der Mutter werde nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Blumen und Brötchen vom Vortag stammten (AZ: 9 K 1280/08 - Beschluss vom 30.04.2008).

Gottmadingens Bürgermeister Michael Klinger (parteilos) erklärte: "Angesichts dieses Hick-Hacks in der Landespolitik und angesichts so schlampig gemachter Gesetze wird es dringend Zeit, dass diese Posse, über die die ganze Republik zwischenzeitlich lacht, durch eine Entscheidung des Ministerpräsidenten für unsere Mütter beendet wird." Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger (CDU) bezeichnete es als "befremdlich, dass die Heiligung des Pfingstsonntags durch offene Läden in Wallfahrtsorten und durch zahlreiche andere oft nicht nachvollziehbare Ausnahmen in unserem Land trotzdem nicht Realität ist".

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das den Blumenverkauf am 11. Mai verbietet. Gegen das Verbot ist unter anderem der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag. Ungeachtet vieler Forderungen nach einer Freigabe des Blumenverkaufs beharrt Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf dem Verbot.
 

dpa/lsw

01.05.2008 - aktualisiert: 01.05.2008 17:13 Uhr

 



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