Von Baumarkt gekündigt, weil er 50-Prozent-Rabatt mit dem der Ehefrau addiert hatte - Urteil steht noch aus
Bietigheim - Schöne Bescherung: Weil er den 50-Prozent-Mitarbeiterrabatt auf Weihnachtsbäume für sich und seine Frau addiert hat, kündigte Obi dem Betriebsratsvorsitzenden der Bietigheimer Filiale. Doch der Betriebsrat stimmte dem Rauswuf nicht zu. Deshalb trafen sich die Parteien am Freitag vor dem Ludwigsburger Arbeitsgericht.
Kollegen und Prozessbeteiligte stehen schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn in der Friedrichstraße. Klaus Armbruster, der seit Weihnachten voriges Jahr freigestellte Betriebsratsvorsitzende des Baumarkts in Bietigheim, begüßt sie per Handschlag, unterhält sich und raucht mit ihnen eine Zigarette. Der schlanke Mittvierziger ist beliebt, das zeigen auch die zahlreichen Einträge auf einer Solidaritäts-Homepage im Internet, die sich vor allem mit seinem Fall beschäftigt. Doch jetzt vor dem Prozessbeginn wirkt Klaus Armbruster angespannt.
Verhandelt wird im großen Sitzungssaal. Dort ist die Luft schon bald zum Schneiden - aber nur wegen der zahlreichen Kollegen, Betriebsräte anderer Firmen und Gewerkschaftsvertreter, die die Verhandlung aufmerksam verfolgen. Drei Zeugen hört die Kammer, um klären zu können, ob Armbruster zu Recht zwei Mitarbeiterrabatte auf einen Weihnachtsbaum anrechnen lassen konnte oder nicht. Zwei deshalb, weil auch seine Frau in dem Baumarkt arbeitet. Damit stand beiden der 50-Prozent-Nachlass auf Weihnachtsbäume zu.
Am 13. Dezember kam der gelernte Maler- und Lackierermeister, der sich in den 13 Jahren bei Obi bis zum Merchandisingbeauftragten hochgearbeitet hat, mit einem Baum zu 24,99 Euro zu seiner Kollegin an der Information und Retourenkasse. "Ich schwätz' jeden an, der bei mir rauswill", erklärt die 51-Jährige vor Gericht.
So machte sie es auch mit Armbruster und fragte, ob er den Baum denn schon bezahlt habe. Nein, soll er geantwortet haben, wegen der Rabatte von seiner Frau und von ihm selbst zahle er nichts. Weil in einem solchen Fall aber das Kassensystem streikt, bat die Kassiererin Armbruster, den Marktleiter von der Information aus anzurufen. Er tat, wie ihm geheißen. "Zweimal 50 Prozent", gab er nach dem kurzen Telefongespräch an sie weiter. Buchen soll sie es als verdorben oder Bruch, wie sie wolle.
Ganz anders hat der Marktleiter das Gespräch in Erinnerung. Der Betriebsratsvorsitzende soll ihn zu seiner großen Verwunderung gefragt haben, ob auch seine kranke Frau Anspruch auf den Weihnachtsbaumrabatt habe. "Natürlich", will der 39-jährige geantwortet haben, "sie ist normale Mitarbeiterin". Es sei, betont der Marktleiter noch, nicht vorgesehen, dass Rabatte zusammengefasst würden.
Da der dritte Zeuge der Darstellung des Marktleiters aber widerspricht, unterbricht die Vorsitzende Richterin die Verhandlung. Sie zieht sich mit ihren ehrenamtlichen Beisitzern zur Beratung zurück. Sie hören sich die mitgeschnittenen Aussagen noch einmal an, um später erneut zwei der Zeugen zu Details zu befragen.
Die Prozessbeobachter nutzen die Verhandlungspause, um ihrerseits den Fall Armbruster zu diskutieren. Das sei der Versuch, "einen unbequemen Betriebsrat loszuwerden". Das sagt die Betriebsratsvorsitzende einer Ludwigsburger Bank. Sie hatte sich voriges Jahr erfolgreich gegen die Anschuldigungen gewehrt, eine Reisekostenabrechnung manipuliert zu haben.
Auch Klaus Armbruster will sich nicht unterkriegen lassen. Auf dem Gang des Arbeitsgerichts sagt er, dass er als Betriebsratsvorsitzender in den Bietigheimer Baumarkt zurückkehren will. Dort warten einige unerledigte Aufgaben auf ihn. Ob ihm das gelingt, ist noch offen. Denn ein Urteil hat die Kammer in der gestrigen Verhandlung nicht gefällt. In deren Verlauf haben sich die Parteien kein bisschen angenähert. Die Vertreter von Obi beharren darauf, dass Armbruster keinerlei Anhaltspunkte gehabt hätte, die Rabatte zusammenzurechnen. Armbrusters Verteidiger dagegen kann keinen Schaden für Obi ausmachen. Denn Frau Armbrusters Baum blieb ja in dem Baumarkt und konnte verkauft werden.
Das Urteil will die 26. Kammer des Ludwigsburger Arbeitsgerichts am Freitag, 29. August, um 17 Uhr verkünden.