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Ost-West

In manchen Bereichen ist Deutschland noch geteilt

Bei Rentenversicherung oder Beamtenbesoldung ist Deutschland noch geteilt
Foto: dpa

Berlin - Knapp 19 Jahre nach Mauerfall unterscheiden sich nicht nur die Lebenswirklichkeiten Ost und West. Es gelten auch noch in manchen Bereichen unterschiedliche Regelungen - ob in der Rentenversicherung oder der Beamtenbesoldung. Zum Jahrestag des Mauerbaus am 13. August dokumentieren wir die wichtigsten.

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Westen 1054,70 Euro, im Osten 895,50 Euro (einschließlich Arbeitgeberanteil). Der Höchstsatz beim Arbeitslosengeld I liegt im Westen bei 2166, 30 Euro monatlich und im Osten bei 1908 Euro. Beim Arbeitslosengeld II gibt es nunmehr einheitlich 351 Euro monatlich.

Beim Arbeitslosengeld I und beim Rentenbeitrag gibt es noch immer die Unterschiede, weil es eine Beitragsbemessungsgrenze West gibt, die bei 5300 Euro liegt, und eine Beitragsbemessungsgrenze Ost gibt, die bei 4500 Euro liegt. Es sind keine Pläne bekannt, die Beitragsbemessungsgrenzen anzupassen. Es gibt auch je einen Rentenwert Ost und West: Der Rentenwert - er dient zur Ermittlung der individuellen Rentenhöhe - liegt aktuell im Westen bei 26,56 Euro und im Osten bei 23,34 Euro. Die Freibeträge bei den Hinterbliebenen- und Waisenrenten unterscheiden sich ebenfalls.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge mittlerweile gleich hoch, allerdings verdienen noch immer Ärzte im Osten für die gleiche Leistung weniger Geld als ihre Kollegen im Westen. Im Zuge der Honorarreform, die gerade verhandelt wird, sollen diese Unterschiede fallen.

Bei der Besoldung von Bundesbeamten ist die Mauer endgültig im April dieses Jahres gefallen. Seitdem werden alle 300.000 Soldaten, Bundespolizisten, Richter sowie die Angestellten des Bundes im Öffentlichen Dienst einheitlich bezahlt.

Bei den Landes-Beamten sowie bei den Beamten der Kommunen gibt es bei den höheren Besoldungsgruppen aber noch immer Unterschiede: Ab der Besoldungsgruppe A10 bekommen diese Beamten im Osten noch immer nur 92,5 Prozent der Westbezüge. 2010 sollen diese Bezüge dann auch angeglichen werden. Zum Teil gibt es aber noch immer längere Arbeitszeiten bei den Ost-Beamten, die bei Ländern und Kommunen angestellt sind.

Es gibt zudem eine Reihe von unterschiedlichen Regelungen, mit denen auf die immer noch schwächere Wirtschaftsleistung im Osten Rücksicht genommen werden soll. So gibt es ein Ausbildungsprogramm Ost: Dabei stellt der Bund 2008 den Ländern für 7000 außerbetriebliche Ausbildungsplätze je 6774,62 Euro zur Verfügung. Die andere Hälfte der Kosten tragen die Länder.

Zudem läuft noch bis 2019 der Solidarpakt II. Die neuen Länder erhalten bis dahin zum Ausbau ihrer Infrastruktur vom Bund jedes Jahr einen Milliarden-Betrag. Die Summe schmilzt allerdings ab von rund zehn Mrd. Euro in diesem Jahr auf nur noch gut zwei Mrd. Euro im letzten Jahr der Hilfe, das für 2019 terminiert ist. Unternehmer, die im Osten investieren, haben noch bis Ende 2013 Anspruch auf Investitionszulagen: Kleine Unternehmen bekommen einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Erstinvestitionen, große Betriebe in Höhe von zehn Prozent.

Beim Tarifniveau gibt es zudem noch immer einige Unterschiede: So kommen Gebäudereiniger in Thüringen und Sachsen mit 1464 Euro ohne Zulagen nur auf 75 Prozent des Lohnes der Beschäftigten im Westen. Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe bekommen in Sachsen 76,5 Prozent vom Lohn , den ihre Kollegen in Bayern verdienen. Im Privaten Transport- und Verkehrsgewerbe verdient ein Arbeitnehmer in Thüringen 56 Prozent vom Lohn eines in Bayern ansässigen Unternehmens.

Im Kfz-Gewerbe verdient man in Thüringen rund ein Zehntel weniger als im benachbarten Hessen. Wer in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Tarif arbeitet, verdient nur 71,9 Prozent des bayerischen Wertes.

Auch in der chemischen Industrie gibt es noch Unterschiede: So liegt das Tarifeinkommen in den neuen Bundesländern bei 88,8 Prozent des Lohnes, der in West-Berlin vereinbart ist.

Es gibt aber auch inzwischen viele Branchen, bei denen die Löhne im Osten und Westen angeglichen wurden: In der Eisen- und Stahlindustrie wird kein Unterschied mehr gemacht, ebenso in der Mineralölverarbeitung, etwa bei Shell. Auch in der Metall- und Elektroindustrie wird in Sachsen und in Bayern mittlerweile nach den gleichen Tabellen bezahlt. Bei der Druckindustrie gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf der einen Seite und Hamburg und Schleswig-Holstein auf der anderen Seite.

Auch bei den ehemaligen Staatsbetrieben Bahn, Post und Telekom gibt es nur noch einheitliche Löhne im Westen und im Osten der Republik. Das Gleiche gilt für das Bankgewerbe ohne Genossenschaftsbanken sowie für die Innendienstler in der Versicherungsbranche. Die Zahl der Branchen mit gleichen Einkommen wächst kontinuierlich.
 

Markus Grabitz

11.08.2008 - aktualisiert: 11.08.2008 18:40 Uhr

 



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