Thierse

"Urteil gegen Kassiererin ist barbarisch"

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29.04.2009 16:03
Autor: Nada Markowitsch

als "barbarisch§ werden solche Urteile nur von Menschen kritisiert, die es mit Recht und Gesetz nicht ernst nehmen und selbst drin stecken.
Nada Markowitsch


 

03.03.2009 09:04
Autor: Andreas Rommel

Ich denke dass das Urteil seinen Zweck schon erfüllt hat - dem "kleinen" Mann (Frau) Angst machen und einschüchtern. Immer schön artig bleiben deutscher Michel.
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschoßen. Bei (Super-)Reichen schießt man mit Knetbällchen auf Elefanten und selbstverständlich dürfen die i.d.R. ihre Jobs behalten, schicken evtl. einen Bauer als Opfer und klagen noch entgangene Bonuszahlungen ein.


 

02.03.2009 21:23
Autor: Jürgen Moosmann

Da wurde halt mit Teufelsgewalt nach einem Kündigungsgrund gebohrt. Ansonsten hätte doch eine Abmahnung vollauf gereicht. Topmanager und Chefärzte werden mit hohen Abfindungen entlassen. Mir wird echt schlecht. Unsere herrschende Schicht kann froh und dankbar sein das die junge Generation in Deutschland so ist wie sie ist. Sonst würden hier schon längst die Barrikaden brennen wie in Paris und Athen. Das passiert vielleicht erst dann wenn man den jungen Menschen Handy, MP 3 Player und Partys nimmt


 

01.03.2009 19:05
Autor: Gerd Rücker

Bei der Äußerung von Herrn Thierse darf man sich wirklich nicht mehr wundern,
wenn so langsam jegliches Unrechtsbewußtsein abhanden kommt.
Wie sollen vor allem Kinder und Jugendliche ethische Werte vermittelt
bekommen, wenn ihre "Vorbilder", noch dazu in exponierter Stellung, ihnen eigentlich
sagen, dass der Diebstahl von 1,30 Euro keiner ist, noch dazu, wenn er von jemandem
begangen wurde, von dem wohl zu Recht erwartet werden darf, sich tadellos zu
verhalten.
Ich frage mich, wo Herr Thierse denn für sich die Grenze zieht. Bei 2,00, 20,00,
oder erst bei 200 EURo? Oder sind 1,30 EURo bei einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr
verwerflicher als bei 2 oder 5 oder eben 31 Jahren? Diebstahl bleibt Diebstahl, so
war es und so sollte es auch bleiben! Und als Arbeitgeber muss man zu Recht absolute
Redlichkeit und Rechtschaffenheit von seinen Mitarbeitern erwarten und verlangen können;
meiner Ansicht nach übrigens unabhängig davon, ob diese an der Kasse, der Wursttheke oder
im Management beschäftigt sind. Sich über "Heuschrecken" und hohe Managementgehälter
aufzuregen, aber den Diebstahl von 1,30 Euro als "barbarisch" zu bezeichnen, kann ich nur
mit Heuchelei und Effekthascherei nennen. Dummheit, das wäre die andere Möglichkeit,
möchte ich Herrn Thierse eigentlich nicht unterstellen.


 

01.03.2009 17:08
Autor: Friedemann Hermann

Bei einem Vertacht ist die Politik gefragt.(Wirtschaft und Organisationen )
Eine Verstzung und Neueinstellung ohne Arbeitzeitjahre währe möglich gewesen.
Nach einer bestimmten Zeit sollte alles vergessen sein.
Die Schweine können einen zur arme
Sau machen



 

01.03.2009 16:42
Autor: Zentmaier, Volker

Preußische Gesindeordnung (gültig vom 8.Nov. 1870 - 1918) § 80: Vergehungen des Gesindes gegen die Herrschaft müssen durch Gefängnis oder öffentliche Strafarbeit nach den Grundsätzen des Kriminal-Rechts geahndet werden. Ich dachte, dass haben wir hinter uns!
23.Mai 1949 Grundgesetz Artikel 3: Grundrecht: “Gleichheit aller vor dem Gesetz“ Dieses Urteil ist ein Unrecht und mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Ist unser Arbeitsrecht wirklich konform mit unserem Grundgesetz? Dieses Urteil kann in Karlsruhe keinen Bestand erhalten? Denk ich an Deutschland in der Nacht so bin ich um den Schlaf gebracht! Firmen wie Kaiser´s die solche Methoden anwenden um Mitarbeiter hinaus zu ekeln betrete ich persönlich nicht mehr! Frau Hübner, ich bin zwar nicht Herr Thierse, der Diebstahl fängt sehr wohl beim Diebstahl an, aber das entledigen von Mitarbeitern mit jahrzehntelangem Vertrauen wie hier, hat wie wir Schwaben sagen "a Gschmäckle". Traurig auch ihre Aussagen über ihre ehemaligen Kollegen. Das Personal ist immer nur so gut wie die Qualifizierung und Kultur ihrer Führungskräfte.



 

01.03.2009 14:31
Autor: Beate Hübner

Herr Thierse sollte sich einmal schlau machen, wie hoch die Verluste aufgrund von Diebstahl im Einzelhandel sind, dann würde er vielleicht auch anders darüber denken. In der Regel ist der "entdeckte" Diebstahl nicht auf einen einmaligen Verstoß zurückzuführen, sondern nur die Spitze eines Eisberges. Als ehemalige Personalleiterin in einem Kaufhaus weiss ich, wovon ich rede, bzw. schreibe. Wo fängt denn nach Meinung von Herrn Thierse der Diebstahl an, gibt es hier Grenzen?? Wie soll man denn Kindern etwas über Begriffe wie Ehrlichkeit beibringen, wenn schon Politiker sich in dieser Form äußern?


 

01.03.2009 10:45
Autor: Ursula weber

So entlässt man unbequeme Mitarbeiter.Der Arbeitgeber sitzt immer noch am längeren Hebel.


 

01.03.2009 10:25
Autor: alpin

Herr Thierse hat völlig recht !! Wir sind in eine Zweiklassengesellschaft in der Gerichtsbarkeit abgerutscht (vgl. Zumwinkel-Millionen). Wenn ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin loswerden will, dann sucht man (oder lässt suchen) so lange, bis 'ein Haaar in der Suppe' gefunden wird. Und unsere Gerichte fallen darauf rein. Eine Abmahnung hätte es auch getan.


 

01.03.2009 00:01
Autor: E.Stauß

Im Grundsatz hat Thierse recht, wenn man die aktuellen Verbrechen von Bankern und Managern in Relation zu 1.30 Euro sieht. Schnell denkt, man, ja, die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen. Ursache des Übels ist jedoch das deutsche Arbeitsrecht, das im krassen Gegensatz zum Strafrecht zulässt, dass eine Tat gar nicht erst nachgewiesen werden muss, um solche barbarischen Konsequenzen folgen zu lassen. Alleine der Verdacht reicht aus. So ist nicht die dem Gesetz folgende Rechtsprechung unmenschlich, sondern das Gesetz selbst. Hier muss dringend eine Gleichstellung zum Strafrecht erfolgen, um weitere menschenunwürdige Urteile im Namen des deutschen Volkes zu verhindern. Auch im Arbeitsrecht muss gelten: "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten).


 


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