Stuttgart – Woher bekommt ein Minderjähriger eine Waffe? Beim Amoklauf von Winnenden war die Frage schnell beantwortet – aus dem Schlafzimmer der Eltern. Der Vater ist Sportschützen und soll im Haus 15 Waffen aufbewahrt haben und zwar legal. Doch was heißt legal?
In Deutschland gilt ein allgemeines Waffenverbot. Es gibt aber Ausnahmen. Allein in Stuttgart sind etwa 30.000 Schusswaffen erfasst. Man kannWaffen erben, sammeln, zur Jagd verwenden, sie im Schützenverein oder für berufliche Zwecke nutzen.
Das Waffengesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Wer einen Waffenschein besitzt, darf die Pistole oder das Gewehr auch in der Öffentlichkeit tragen. Von 12.500 Personen, die in Stuttgart eine Waffenerlaubnis haben, fallen lediglich 94 in diese Kategorie. Die meisten davon führen ihre Waffe aus beruflichen Gründen. Sie arbeiten im Sicherheitsgewerbe oder für Firmen, die Geld transportieren. Polizisten gehören nicht dazu. Sie erhalten keinen Waffenschein, sondern eine Ersatzbescheinigung vom Land Baden-Württemberg.
Privatpersonen, die eine Schusswaffe tragen wollen, müssen nachweisen, dass sie besonders gefährdet sind. Das können Rechtsanwälte oder Juweliere sein. „In ganz Stuttgart sind das nicht mehr als zehn Personen“, sagt Alfons Nastold, Leiter der Dienststelle für allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, die im Stuttgarter Ordnungsamt den Waffenbesitz genehmigt.
Waffenbesitzkarten stellt seine Behörde also deutlich häufiger aus als Waffenscheine.
Auch hier gibt es Unterschiede. Sammler und Erben dürfen Waffen besitzen, aber keine Munition erwerben. Seit Ende vergangenen Jahres gilt: Wer eine Schusswaffe erbt, muss eine technische Vorrichtung anbringen lassen, die das Gewehr oder die Pistole unbrauchbar macht.
Sportschützen dürfen Waffen und Munition kaufen, allerdings nur mit dem Kaliber, das sie für die jeweilige Disziplin verwenden. Bevor die Behörde ihnen eine Genehmigung erteilt, prüft sie die Zuverlässigkeit der Schützen. „Wir kontrollieren die Führungszeugnisse aus dem Zentralregister“, sagt Nastold. Zudem bürge der Vorsitzende des Schützenvereins dafür, dass die Mitglieder den Umgang mit Waffen üben.
Übung hin oder her, Sportschützen dürfen ihre Waffen nur auf dem Weg zum Wettkampf mitführen. „Aber nicht durchgeladen auf dem Nebensitz“, sagt Nastold. Waffen und Munition müssen getrennt transportiert werden. Nur Jäger, deren Jagdschein den Waffenschein ersetzt, dürfen sich mit geladenen Flinten auf den Weg ins Revier machen.
Das Gesetz, das diese Ausnahmen vom Waffenverbot regelt, hat der Gesetzgeber 2003 verschärft. Grund dafür war der Amoklauf von Erfurt. Die Altersbeschränkung wurde angehoben.
Vorher konnten junge Sportschützen schon mit 16 Jahren eine Waffe besitzen, das heißt, diese auch nach dem Schusstraining mit nach Hause nehmen. Nun ist das erst Volljährigen gestattet. Großkalibrige Waffen, also mit einem Kaliber von mehr als 7,65 Millimeter, dürfen nur Sportschützen ab 21 Jahren erwerben. Bis zum Alter von 25 müssen sie seit der Gesetzesänderung dafür einen medizinisch-psychologischen Test über sich ergehen lassen.
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Aufbewahrung der Waffen. Schon zuvor mussten sich Besitzer verpflichten, ihre Waffen sicher aufzubewahren. Im neuen Gesetz gibt es dafür genaue Vorschriften. Sie müssen in bestimmten Panzerschränken untergebracht sein. Es gibt dafür Klassifizierungen, wie zum Beispiel die Stahldichte, die eingehalten werden muss. „Je mehr Waffen, desto dicker muss die Schrankwand sein“, sagt Nastold. Wenn diese Vorschriften nicht erfüllt werden, droht ein Bußgeldbescheid. Als Obergrenze sieht das Gesetz 10.000 Euro vor.
Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist Sportschütze und besitzt 15 Schusswaffen. 14 davon waren in einem Tresor eingesperrt. Eine Pistole hat sich aber offenbar im Schlafzimmer befunden. Sie diente dem Sohn als Tatwaffe.
„Wenn jeder die Waffen ordnungsgemäß verwahrt, dürfte eigentlich nichts passieren“, sagt Jürgen Hafner, Referent für Waffenrecht beim Landesverband des Deutschen Schützenbunds. Doch selbst wer sich an die Regeln hält, sei vor Unachtsamkeit nicht gefeit, sagt Hafner. „Wir haben immer die Komponente Mensch.“
Die Auflagen sind für Hafner ausreichend. Er verweist auf England. „Hier ist keinerlei Waffenbesitz erlaubt und trotzdem gibt es dieselbe Problematik.“ Man könne gesetzlich eben nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Nastold sieht das ähnlich: „Das Waffengesetz ist scharf genug, es müsste sich eben nur jeder dran halten.“
Marko Belser
11.03.2009 - aktualisiert: 12.03.2009 09:00 Uhr