Mannheim/Freiburg - Das Freiburger Alkoholverbot stößt beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg auf starke Bedenken. Es sei fraglich, ob der Wortlaut der Polizeiverordnung präzise genug sei, sagte der Vorsitzende des 1. Senats, Karl-Heinz Weingärtner, am Donnerstag in Mannheim.
Der VGH muss entscheiden, ob Freiburg im Kampf gegen Gewalt und Kriminalität Alkohol auf öffentlichen Plätzen verbieten darf. Der Jurastudent John Philipp Thurn will die Regelungen seiner Heimatstadt kippen. Sie seien zu pauschal und rechtswidrig, kritisierte der 27 Jahre alte Kläger. "Allein, weil man Alkohol trinkt, wird man nicht gewalttätig", argumentierte sein Anwalt Claus Binder. Am Dienstag (28. Juli) wollen die Richter ihr Urteil verkünden.
Freiburg gehört zu den ersten deutschen Großstädten, die im Kampf gegen Kriminalität ein Alkoholverbot eingeführt haben. Seit Sommer 2008 ist in einem Kneipen- und Diskothekenviertel Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Nach der sogenannten Bermudadreieck-Regelung (Paragraf 2 der Polizeiverordnung) darf in den Nächten von Freitag bis Montag auf den Straßen und Plätzen kein Alkohol getrunken werden.
Die Polizei hatte um eine solche Regelung gebeten, nachdem es in dem Altstadtviertel immer häufiger zu Problemen mit betrunkenen und randalierenden Jugendlichen gekommen war. Laut Polizei und Ordnungsamt ging die Zahl der Gewaltdelikte seitdem deutlich zurück.
"Wir sehen die Zielrichtung. Das Anliegen ist auch nachvollziehbar", betonte der Richter. Fraglich sei aber, ob die gesetzliche Regelung die erforderliche Klarheit für das Einschreiten der Polizei berge (Az: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08).
Bislang haben sich nur wenige andere Städte ein Beispiel an Freiburg genommen. In vielen Rathäusern wird das Urteil aus Mannheim aber mit Spannung erwartet. Dies gilt auch für einen zweiten Punkt, den der Kläger angreift: ein seit Januar 2008 geltendes Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen. Damit sollen Belästigungen durch Angetrunkene verhindert werden.
Freiburg folgt damit einer Empfehlung des baden-württembergischen Städtetages. Die Regelung richte sich an sogenannte Gruppentrinker, erklärte der Leiter des Ordnungsamtes, Walter Rubsamen. Die Stadt wolle auf diese Weise die "Trinkerszene" in einigen Stadtgebieten in den Griff bekommen.