Für alle Online-Surfer, die ein Buch kaufen wollen, ist es ein interessanter Service: Sie geben den Titel des Buchs in der Google-Suche ein - und schon bekommen sie in vielen Fällen nicht nur den Einband angezeigt, sondern auch viele Seiten des Buchs.
Google ist die größte Suchmaschine der Welt und eine Art Torwächter zum Internet. Was dort nicht auftaucht, wird kaum gefunden und existiert praktisch nicht. Der US-Konzern ist sich seiner Bedeutung durchaus bewusst: Schon kurz nach dem Start im Jahr 1998 erklärte Co-Gründer Larry Page, man wolle "die Informationen dieser Welt organisieren und allgemein zugänglich machen". Das klingt anmaßend, doch er hat nicht Unrecht. Allerdings stößt Google zunehmend auf Widerstand bei denen, die Informationen bereitstellen und damit Geld verdienen wollen. Zum Beispiel bei Buchverlagen.
Mit der neuen Büchersuche erreichte Google eine Welt, die bisher im Internet wenig erschlossen war, sondern im Regal schlummerte: Der Suchmaschinenbetreiber legte sieben Millionen Bücher, die Bibliotheken in aller Welt zur Verfügung gestellt hatten, unter den Scanner und stellte sie ins Netz. Nur wenige Seiten pro Buch fehlten. Dass viele Werke daraufhin nicht mehr gekauft wurden, weil man sie bei Google kostenlos lesen konnte, nahm der Suchmaschinenbetreiber in Kauf - es kostete ihn nichts. Zudem sei es ein Vorteil für die Verlage, wenn ihre Werke über Google gefunden werden können. Viele Autoren und Verlage sehen dies allerdings anders.
Sie fürchteten um ihre Existenzgrundlage - die Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Bücher - und strengten in den USA eine Sammelklage an, um die Gratis-Verwertung zu verhindern. Mit Erfolg: Es gelang ihnen, einen Vergleich abzuschließen. Dieser Vergleich, der im Herbst von einem New Yorker Gericht überprüft wird, sieht vor, dass Google für jedes Buch, das bis zum 5.Mai eingescannt worden ist, eine Entschädigung von 60 Euro zahlt.
Bei Büchern, die seither eingescannt werden, könnten die Inhaber der Rechte - oft sind dies die Verlage - selbst entscheiden, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Der Vergleich sieht vor, dass Google die Werke nicht mehr gratis online stellen darf. Vielmehr wird allen, die sich an dem Vergleich beteiligen, 63 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung zugesichert. Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss, Google erhält ein gutes Drittel aus der Verwertung von Inhalten, an denen der Konzern in keiner Weise mitgewirkt hat.
Bis zum 4. September müssen sich Verlage und Autoren entscheiden, ob sie dem Vergleich beitreten oder nicht. Wer sich nicht rührt, ist automatisch daran gebunden - wer die Ausstiegsklausel nutzt, bekommt von Google erst einmal gar nichts. Viele deutsche Verlage werden zwar an dem Vergleich teilnehmen, so hat es die Verwertungsgesellschaft Wort beschlossen, die Urheberrechtsabgaben für zahlreiche Verlage und Autoren eintreibt. Sie wird die 60 Euro erheben - einer weiteren Veröffentlichung aber widersprechen. Schon heute sind viele Bestseller nicht mehr bei Google zu lesen.
Ohnehin befürchten die Verlage, nicht nur unmittelbar durch das Einscannen ihrer Werke bedroht zu werden - vielmehr wollen sie auch verhindern, dass Google eine Entwicklung vorantreibt, die sie mit Sorge verfolgen: Die Gratiskultur im Internet, die es immer schwieriger mache, für teuer erstellte Inhalte Geld zu verlangen. Wenn jedoch Autoren nicht mehr von ihrer Arbeit leben können, werde es diese Inhalte über kurz oder lang nicht mehr geben. Auch durch die Google-Tochter You Tube, die Millionen von Videofilmen bereithält, sieht sich die Kreativbranche bedroht; und den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen ist die kostenlose Vermarktung ihrer Inhalte über die Nachrichtensuche Google News ein Dorn im Auge.
Der Weltmarktführer ist sich seiner Macht als Pförtner des Internet sehr wohl bewusst. Scheinbar großzügig überlässt er den Anbietern von Inhalten selbst die Entscheidung, ob sie "im Internet gefunden werden wollen oder nicht".
Klaus Köster