Berlin/Stuttgart - Ministerpräsident Günther Oettinger stößt mit seinem Vorschlag, Betriebsangehörige beim Kauf eines Jahreswagens steuerlich zu entlasten, bei der Bundesregierung auf taube Ohren.
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Die Bundesregierung will nach Ende der Abwrackprämie keine steuerliche Anschlussregelung zur Ankurbelung der Autokonjunktur. Das gelte für den Unions- und den SPD-Teil des Kabinetts, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.
Die steuerliche Rabattregelung beim Verkauf von Jahreswagen für Mitarbeiter der Automobilindustrie war vor Jahren deutlich zurückgefahren worden. Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sank dadurch der Verkauf von Fahrzeugen deutscher Hersteller an ihre Betriebsangehörigen von 1999 bis 2008 von 164000 auf 34000 Autos. Inzwischen gibt es Erleichterungen bei der Festlegung des Zulassungszeitraums für Jahreswagen.
Für steuerliche Entlastungen hatten sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Uwe Beckmeyer, ausgesprochen. Oettinger sagte: "Eine Belebung im Bereich des Neuwagenverkaufs könnte zum Beispiel durch eine vernünftige Ausgestaltung der Besteuerung von Jahreswagen für Werksangehörige erzielt werden." Betriebsangehörige müssten bisher die Differenz zwischen dem Kaufpreis und einem Vergleichspreis versteuern. Dieser Vergleichspreis, mit dem man sich einem Marktpreis annähern wolle, entspräche nicht mehr der Realität, weil heute ein Neuwagenkäufer am Markt steuerfrei gute Rabatte erzielen könne. "Dies bedeutet, die tatsächlichen Marktpreise sind niedriger als die, die sich ein Jahreswagenkäufer für seinen zu versteuernden Vorteil anrechnen lassen muss. Hier sehe ich Überprüfungs- und Handlungsbedarf," so Oettinger. Nach dem Nein aus Berlin betonte er: "Der Vorschlag zielt auf die nächste Legislaturperiode. Es ist klar, dass die Große Koalition so kurz vor der Wahl das Thema nicht angehen kann." Man müsse mindestens 24 Monate lang zur alten steuerlichen Entlastung zurückkommen, so Beckmeyer.
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) lehnte den Vorstoß gegenüber unserer Zeitung ab: "Ich bin kein Freund der Abwrackprämie und lehne auch Folgeprojekte wie die für Jahreswagen ab."
Hilmar Pfister, Armin Zimny und Markus Grabitz
Lesermeinungen
26.08.2009 06:25
Autor: KP
Die Äusserungen dieser Person sind an Peinlichkeit nicht zu überbieten, siehe "Filbingerrede". Wann macht der endlich seinen Abgang ?
25.08.2009 19:45
Autor: Arno Frings
Es gibt sogar zwei Gründe, warum die frühere Rabattregelung wieder eingeführt werden sollte:
1. Steuergerechtigkeit. Am Markt werden Preisnachlässe bis zu 20 % und darüber erzielt, die nicht versteuert werden müssen, wie Herr Oettinger (kurz vor der Wahl...) auch schon bemerkt hat.
2. Steuermehreinnahmen. Der Verkauf von Jahreswagen ist um 130.000 Autos zurückgegangen. Das allein ist schon eine enorme Summe an Mehrwertsteuer, die dem Staat durch die Lappen geht.
Bedenkenswert scheint aber noch Folgendes: Ein Jahreswagenkäufer kauft -wie der Name schon sagt- jedes Jahr ein Auto und zahlt jedes Mal die dafür fällige Mehrwertsteuer. Ein "normaler" Autokäufer (zu dem ein "abtrünniger" Jahreswagenkäufer wird) kauft aber nur alle 5-15 Jahre ein Auto und in diesem Zeitraum wird nur einmal die Mehrwertsteuer fällig. Man kann sich also vorstellen, dass diese Mehrwertsteuerverluste für den Staat größer sind als die Einnahmen durch die jetzige Rabattbesteuerung. Hat das schon mal jemand in den Finanzministerien ausgerechnet?
25.08.2009 17:27
Autor: Hans-Peter Arndt
Vor der Gesetzgebung des geldwerten Vorteils gab es bei der Daimler-Benz AG einen Jahreswagenanteil von rund 8%, das entsprach immerhin eine Monatsproduktion.Es fällt bei diesem Gesetz nicht nur Steuer an, sondern auch noch anteilmäßig Rentenversicherungs- und Krankenkassenbeiträge( wenn man unter der Bemessungsgrenze liegt).
Wie kann es verfassungsgemäßig gerecht sein, wenn beim Kauf eines Jahreswagen diese Summen an Abzügen anfällt; anderseits beim Kauf über den Autohandel bei gleich hohen Rabatten keinerlei Versteuerung anfällt?
Außerdem bezweifele ich, daß diese Besteuerung volkswirtschaftlich betrachtet für alle Beteiligten irgendeinen Vorteil hat.
Abschließend noch eine kritische Anmerkung an den Redakteur des Tagesthemas Auto-Posse. Hier wurde aus dem Bauch heraus kommentiert, ohne jegliche Recherchen angestellt zu haben.
Unter Einbeziehung o.g. Fakten wäre eine konstruktivere Betrachtung herausgekommen.