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Schutz vor Amokläufen

Der Umbau zur Festung ist zu teuer

01.10.2009 - aktualisiert: 30.09.2009 19:12 Uhr

Waffenrecht
"Die Wirksamkeit des Waffenrechts wird überschätz", sagt Justizminister Goll
Foto: AP
Stuttgart - Schulen zur Festung ausbauen? Waffenrecht verschärfen? Trittbrettfahrer härter bestrafen? Empfehlungen für einen besseren Schutz vor Amokläufen abzugeben ist das eine, sie politisch umzusetzen das Andere.Vor dieser schwierigen Aufgabe steht nun die CDU-FDP-Landesregierung.

Während im Stuttgarter Landtag die Ministerriege um Regierungschef Günther Oettinger (CDU) ihren Maßnahmenkatalog zu den Folgen von Winnenden vorlegte, musste in Brühl schon wieder eine Schule wegen einer Amokdrohung geschlossen werden. Ein Schüler hatte am Dienstagmittag eine E-Mail erhalten, in der die Tat für Mittwoch angekündigt wurde. Die Polizei geht von einem Trittbrettfahrer aus. Dennoch wurde der Unterricht am Mittwoch vorsorglich ausgesetzt.

Zwar hat die Zahl der Amokdrohungen seit dem Drama vom 11. März mit 15 Toten spürbar nachgelassen. Verzeichnete die Polizei im März noch 137 Ankündigungen, waren es seither nur noch knapp über 40. Der aktuelle Fall aber belegt, dass die Zahl der Amokdrohungen stark mit der Schlagzeilenintensität zusammenhängt. Erste Berichte über den Abschlussbericht des "Expertenkreises Amok" gab es am Dienstag.

Einer der Vorschläge des Expertengremiums lautet: Trittbrettfahrer härter bestrafen, die bisherige Höchststrafe von drei auf fünf Jahre hochsetzen. Dazu wäre aber eine Änderung des Strafgesetzbuches notwendig. Doch das StGB wird nur im Erwachsenstrafrecht angewandt, bei den Tätern handelt es sich jedoch meist um Schüler, für die das Jugendstrafrecht gilt.

Laut Justizminister Ulrich Goll (FDP) ist noch kein einziger Urheber einer Amokdrohung überhaupt zu drei Jahren verdonnert worden. Goll hält es denn auch für "belanglos, ob die Höchststrafe zwei, drei oder fünf Jahre beträgt". Entscheidend sei, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Das tut sie nach Auskunft seines Sprechers auch: Bei keinem anderen Straftatbestand würden die Anklagebehörden so schnell arbeiten, mal abgesehen von Mord.

Auch was die empfohlene weitere Verschärfung des Waffenrechts (Großkaliber) angeht, hält sich der Justizminister zurück. "Die Möglichkeit gesetzgeberischer Maßnahmen wird generell überschätzt - und die Wirksamkeit des Waffenrechts wird am allermeisten überschätzt." Vielmehr verschärfen könne man nicht, meint Goll, der auch nicht glaubt, dass die neu gewählte Bundesregierung in dieser Richtung etwas unternimmt. Der Expertenkreis fordert unter anderem die Anhebung der Altersgrenze bei großkalibrigen Waffen sowie gebührenpflichtige Kontrollen am Aufbewahrungsort.
 

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