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Suchtpolitik

Heroin auf Krankenschein

Foto: dpa

Stuttgart. Es war im März 2002. Auf Initiative der damaligen rot-grünen Bundesregierung startete in sieben Städten (darunter auch in Karlsruhe) ein Modellprojekt, in dem schwerstabhängige Süchtige mit dem künstlich hergestellten Heroin (Diamorphin) behandelt wurden. Je länger die Therapie dauerte, desto mehr war den Fachleuten klar: So, und nur so, kann man diese Menschen, die mit keiner anderen Behandlungsform mehr zu erreichen sind, wieder zurück in die Gesellschaft bringen, ihren Gesundheitszustand verbessern und die Beschaffungskriminalität reduzieren. Doch so viele Studien und Anhörungen es auch gab, es waren vor allem CDU und CSU, die eine Legalisierung dieses Kurses nicht mitmachen wollten. Frei nach dem Motto: Heroin auf Krankenschein gibt's mit uns nicht. Selbst flehentliche Bitten der eigenen Parteimitglieder wie Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU), die aus ihren Erfahrungen als Ärztin für diese Behandlungsform warb, verhallten ungehört.

Irgendwann aber brach der Widerstand. Im Bundestag formierte sich eine breite Mehrheit aus SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und liberalen Kreisen der Union und setzte das Gesetz durch. Seit Juli dieses Jahres ist es in Kraft - formal zumindest. Denn die Länder müssen den Beschluss nun umsetzen. Und genau darum geht es nächsten Montag, wenn sich die CDU-FDP-Regierung unter Führung von Ministerpräsident Günther Oettinger unter TOP 5 der Kabinettssitzung mit dem heiklen Thema befassen muss.

Die Ausgangslage ist klar: Wenn es dort grünes Licht gibt, kann Sozialministerin Stolz an die Arbeit gehen. Schon länger steht fest, dass der Stoff nicht von jedem Landarzt verabreicht werden darf, sondern nur an ausgewählten Stellen - geplant sind insgesamt neun Abgabestellen in den Ballungsraumzentren Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Stuttgart, Singen, Ulm, Ravensburg und Tübingen/Reutlingen. Noch aber gibt es nirgendwo konkrete Vereinbarungen. Nur so viel steht fest: Die Therapie soll sich an maximal 200 bis 300 Schwerstabhängige im Land richten. Damit sie künftig das Diamorphin erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Die Patienten müssen mindestens fünf Jahre abhängig sein, schwere somatische und psychische Störungen aufweisen, zwei erfolglose Therapieversuche hinter sich haben und mindestens 23 Jahre alt sein.

Viele andere Punkte sind freilich offen - zum Beispiel die Frage, wann die Therapie beginnen kann. In der Kabinettsvorlage, die unserer Zeitung vorliegt, wird dem Sozialministerium eine Frist bis Mitte 2010 eingeräumt, um Details zu klären. Andererseits wird indirekt zur Eile gemahnt. Zwar müsse das Bundesgesetz "auf Landesebene mit gebotener Sorgfalt umgesetzt werden", aber ein weiteres Hinauszögern sei heikel. Es könnte sonst drohen, dass die Therapieform "gerichtlich erstritten wird". Sprich, dass Drogenabhängige ihren Rechtsanspruch einklagen. Schon im Frühjahr hatte eine eigens vom Land eingesetzte Arbeitsgruppe aus Ministeriumsbeamten, Ärzten, Suchtbeauftragten und Apothekern für "eine zügige Umsetzung" geworben. Und auch der Städtetag hatte schon vor Monaten angemahnt, man brauche "nach der Sommerpause endlich Planungssicherheit".

Neben dem Zeitfaktor ist auch der Aspekt der Kosten noch ungeklärt. In einer entsprechenden Tabelle der Sitzungsvorlage, in der es um die finanziellen Auswirkungen geht, sind Lücken oder findet sich das Wörtchen "offen". Fakt ist: Der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss hat noch nicht entschieden, in welchem Umfang die Krankenkassen die Kosten für die Diamorphinbehandlung übernehmen - nicht mal Schätzungen liegen vor. "Bis zu einem Votum müssen die Krankenkassen in Einzelfallentscheidungen über die Kostenübernahme befinden", heißt es. Und deshalb mag derzeit auch niemand beziffern, welche Beträge die Kommunen und das Land berappen müssen - zum Beispiel für die psychosoziale Beratung der Abhängigen sowie für den Transport und die sichere Lagerung des Stoffs. In der Vorlage wird schon mal vorsorglich angekündigt, dass der Stoff zur Sicherheit "direkt vom Hersteller" an die Abgabestellen geliefert werden soll.
 

Frank Krause

16.10.2009 - aktualisiert: 16.10.2009 17:53 Uhr

 



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