Geislingen - Ein 55-jähriger Geislinger, der illegal mit Welpen aus Ungarn gehandelt hat und bereits verurteilt wurde, soll nun auch das über mehrere Jahre zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld zurückerstatten.
Die Empörung unter Tierschützern war groß, als die Fahnder des Göppinger Veterinäramts im vergangenen Jahr bei einer Hausdurchsuchung das schändliche Treiben des Mannes entdeckten. Zuvor hatten sich mehrere seiner Kunden beim Amt beschwert, weil die kleinen Hunde bereits nach kurzer Zeit verstorben waren.
Tatsächlich hatte der Mann Welpen der sogenannten Moderassen wie Yorkshireterrier, West-Highland-Terrier oder Shih-Tzu aus der ungarischen Puszta unter teils entwürdigenden Bedingungen, etwa in seinem Kofferraum, illegal ins Filstal importiert. Die Jungtiere wurden übers Internet und in Fachzeitschriften angeboten.
Dass die Hunde dabei allenfalls die Hälfte des üblichen Preises kosteten, schien die neuen Besitzer angesichts der Aussicht auf ein "Schnäppchen" kaum zu stören. Allerdings störten sich etliche von ihnen daran, dass die Welpen nach kurzer Zeit qualvoll verendeten oder dass sie wegen der äußerst anfälligen Tiere hohe Tierarztkosten begleichen mussten.
Rund 60.000 Euro für 150 Welpen
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es neben Tierquälerei auch um gewerbsmäßigen Betrug. Die Anklage warf dem Tierhändler vor, insgesamt 150 Welpen im Ausland erworben und falsch transportiert sowie die teilweise ungeimpften und kranken Tiere verkauft zu haben. Am Ende habe er rund 60.000 Euro Umsatz erzielt, so der Staatsanwalt.
Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil vom Frühsommer hat nun jedoch noch das Hauptzollamt Ulm auf den Plan gerufen. Denn der Geislinger habe sich, so ein Sprecher des Zollamts, in den Jahren von 2006 bis 2008 fast 17.000 Euro an Sozialleistungen erschlichen, obwohl er gleichzeitig der selbstständigen Tätigkeit als Tierhändler nachgegangen sei.
"Er hatte weder ein Gewerbe angemeldet, noch informierte er die Arbeitsagentur über sein Einkommen", so der Sprecher. Die Arbeitsagentur Göppingen will nun das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld in Höhe von 17.000 Euro bei dem verurteilten Tierhändler eintreiben.
Dirk Herrmann