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Zeitarbeit

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - nein

Foto: dpa

Berlin - Die Drogeriemarktkette Schlecker lenkt mit ihrer Form der Leiharbeit die Aufmerksamkeit auf die Zeitarbeitsbranche. Doch es gibt durchaus Unternehmen, die mit seriösen Tarifverträgen arbeiten.

Die Drogeriekette hatte ihre festangestellten Mitarbeiter entlassen, um sie in anderen Schlecker-Märkten als Leiharbeiter zu geringerem Lohn wieder zu beschäftigen. Dass der Fall Schlecker dem Image der Zeitarbeitsbranche schade, glaubt Michael Wehran nicht. Er ist Sprecher des Bundesverbandes Zeitarbeit, Personal-Dienstleistungen (BZA), der 650 Zeitarbeitsfirmen vertritt.

„Schlecker ist aber kein Einzelfall“, sagt dagegen Claudia Falk, Sprecherin des DGB. Mit dem Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) aus dem Jahr 2003 verschlechterte sich die Situation für Zeitarbeiter. Von dem gesetzlich vereinbarten Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wichen viele Unternehmen ab, indem sie Tarifverträge abschlossen, die sich deutlich unterhalb der diskutierten Mindestlohngrenzen oder vergleichbarer Löhne in der Berufsgruppe bewegten.

Mehr zur Situation in der Zeitarbeitsbranche lesen Sie in den "Stuttgarter Nachrichten" vom 13.1.2010.
 

Christina Wendt

13.01.2010 - aktualisiert: 12.01.2010 18:29 Uhr

 



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