Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat noch nicht entschieden, ob sich der Vater des Winnender Amokläufers Tim K. vor der 3.Jugendkammer oder doch vor der 18.Strafkammer verantworten muss. „Die Jugendkammer entscheidet frühestens Mitte März, ob sie das Verfahren übernimmt oder nicht“, erklärte am Montag Monika Lamberti, Pressesprecherin am Landgericht. Die Festlegung ist dann bindend. Der Prozessbeginn wird frühestens im Juni erwartet.
Das Landgericht Stuttgart hat noch nicht entschieden, ob sich der Vater des Winnender Amokläufers Tim K. vor der 3.Jugendkammer oder doch vor der 18.Strafkammer verantworten muss. "Die Jugendkammer entscheidet frühestens Mitte März, ob sie das Verfahren übernimmt oder nicht", erklärte am Montag Monika Lamberti, Pressesprecherin am Landgericht. Die Festlegung ist dann bindend. Der Prozessbeginn wird frühestens im Juni erwartet.
Für die Jugendkammer spreche deren "besondere Sachkunde" im Umgang mit jugendlichen Opfern und Zeugen, sagte Lamberti. Der Prozess sei aber vor jeder Kammer "grundsätzlich öffentlich". Nur in Ausnahmefällen könne die Öffentlichkeit zum Schutz von jugendlichen Zeugen teilweise ausgeschlossen werden.
Der Vater des Amokläufers ist wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen angeklagt, weil er dem Sohn den Zugang zur späteren Tatwaffe ermöglicht hat. Der 17-Jährige hat am 11.März 2009 in der Winnender Albertville-Schule sowie in Wendlingen 15 Menschen und sich selbst getötet.
"Für uns ist die Frage Straf- oder Jugendkammer nicht relevant", sagte der Waiblinger Anwalt Jens Rabe. Er vertritt die Hinterbliebenen von fünf Opfern und erwartet, dass der Amoklauf vor Gericht "komplett aufbereitet" wird. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass nur wenige Schüler, die Augenzeuge des Verbrechens wurden, im Prozess aussagen müssen, um die Schuld des Vaters zu klären.