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Wohnungsunternehmen

Mieter lieber selbst aussuchen

Stuttgart - Rund 60 Prozent der baden-württembergischen Wohnungsunternehmen würden lieber heute als morgen ihre laufenden Darlehen aus öffentlichen Mitteln zurückzahlen, wenn die Landesregierung im Gegenzug dafür auf die Nachwirkungsfrist verzichtet. Mit dem Geld ließe sich, so der VBW Verband der baden-württembergischen Wohnungswirtschaft, ein "starkes" Förderprogramm für den Wohnungsneubau in den Ballungszentren und Hochschulstandorten erreichen.

Was hier auf den ersten Blick wie ein vernünftiger Vorschlag klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als sozialer Sprengstoff. Um was geht es dabei? In vielen Städten und vor allem in den Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Vor allem sozial Benachteiligte tun sich schwer, in diesen Zentren geeigneten Wohnraum zu finden. Deshalb gibt es in vielen Städten öffentlich geförderten Wohnraum. Das heißt: Wohnungsunternehmen erhalten vom Land oder der Stadt verbilligte Kredite und Grundstücke, müssen dafür aber einen Teil der gebauten Wohnungen der Stadt für einen bestimmten Zeitraum zur Belegung überlassen. In der Regel ist das für die Dauer des gewährten Darlehens plus einer sogenannten Nachwirkungsfrist von derzeit acht Jahren. Die jeweilige Kommune bestimmt in dieser Zeit über die Belegung und kann in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2009 auch per Satzung festlegen, wie hoch der maximale Mietzins sein darf.

Eigentlich sollte damit nur sichergestellt werden, dass sozial benachteiligte Bevölkerungsschichten angemessen wohnen können. Doch die Reform des Wohnbaurechts hat nach Ansicht des VBW in einigen Kommunen des Landes dazu geführt, dass sich die Städte auf Kosten der Wohnungsbauunternehmen ihre Haushalte sanieren. Seit Einführung der Vergleichsmiete können nämlich die Städte die Höchstmiete in ihren Satzungen selbst festschreiben. Da in vielen Fällen die Stadt auch die Miete bezahlt, bestimmt sie auch, wie viel gezahlt wird. Durch die Einführung der Vergleichsmiete und die dadurch bestehende Deckelung der Mieten hätten die Wohnungsbauunternehmen keinerlei Spielraum mehr für notwendige energetische Sanierungen, beklagt sich VBW-Verbandspräsident Gerhard A. Burkhardt. Unter diesem Gesichtspunkt wird verständlich, warum die Wohnungswirtschaft möglichst schnell wieder aus der Belegungspflicht heraus will, zumal derzeit auch die Kreditzinsen niedrig sind. Das ist aber nicht der einzige Grund. Seit Anfang der 90er Jahre habe sich die Mieterstruktur verändert. Wohnten früher in den zugewiesenen Wohnungen vor allem kinderreiche Familien aus dem Bürgertum, seien es heute auch immer mehr Menschen, die sich schwertäten, sich in die bestehenden Hausgemeinschaften einzufügen, formuliert ein Vertreter der Wohnungswirtschaft vorsichtig.
 


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