Stichwort
Ramadan
23.10.2001 - aktualisiert: 05.09.2007 19:33 Uhr
Hamburg - Während der Zeit im Monat Ramadan, der sich von Jahr zu Jahr um etwa zehn Tage verschiebt, ist den Moslems von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. Mit dem Iftar, dem festlichen Abendessen nach Sonnenuntergang, wird das Fasten täglich beendet. Im Morgengrauen beginnt dann ein neuer Fastentag.
Reisende, Kranke, Kinder, Schwangere und stillende Mütter sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Sie müssen das Fasten aber später nachholen. Durch das Fasten sollen die Gläubigen erleben, dass die Religion einen höheren Wert darstellt als das tägliche Leben.
Nach islamischer Überlieferung hat der Erzengel Gabriel im Ramadan dem Propheten Mohammed die 114 Suren des Koran offenbart. Das Fasten - in der zweiten Sure, Vers 185, festgelegt - ist, wie das Glaubensbekenntnis, die Verrichtung der fünf täglichen Gebete, das Geben von Almosen und die Pilgerfahrt nach Mekka einmal im Leben für alle Moslems religiöse Pflicht. Mehrere Länder haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Essen, Trinken oder Rauchen in der Öffentlichkeit auch für Nicht-Moslems streng verboten ist und mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden kann.