Rottenburg - Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten ohne vorherige Betäubung begrüßt. "Ich gönne das den Muslimen", sagte der Islamexperte des Bistums, Wolfgang Rödl, am Mittwoch in Rottenburg. Schon der Grundsatz der Gleichstellung der Religionen erfordere diese Erlaubnis. Schließlich schlachteten die Juden unbeanstandet seit je mit der selben Methode.
Die juristischen Auseinandersetzungen um das Schächten führte Rödl auf ein Missverständnis zurück. Vor 20 Jahren habe eine Anfrage aus Nordrhein-Westfalen bei der Kairoer Al-Azar-Universität zum Schächten im Islam zur massiven Einschränkung dieser Schlachtmethode geführt. Aus der Antwort der Universität schlossen deutsche Juristen demnach, der Koran erlaube den Verzehr von Tieren, die vor dem Schlachten betäubt wurden. Tatsächlich aber, so Rödl, verbietet der Koran (Sure 5, Vers 3), nicht ausgeblutetes Fleisch zu essen. Nur unbetäubte Tiere aber könnten ganz ausbluten.
16.01.2002 - aktualisiert: 05.09.2007 19:34 Uhr